projetos
5 K 115/10•FG Hamburg 5. Senat, 2011-04-15, 5 K 115/10
5 K 115/10Tribunal Fiscal / Divisão 515 de abr. de 2011
1. Zu der einem Steuerpflichtigen zumutbaren Sorgfalt gehört, einen erhaltenen Steuerbescheid auf seinen Inhalt hin zu überprüfen(Rn.26) . 2. Eine vom Beklagten unterlassene Schätzung kann einen Rechtsanwendungsfehler darstellen, führt jedoch nicht zur Nichtigkeit des Steuerbescheides(Rn.33) .
Entscheidungsdatum: 2011-04-15
Aktenzeichen: 5 K 115/10
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2011:0415.5K115.10.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 41 Abs 2 S 1 FGO, § 125 Abs 1 AO, § 162 AO, § 110 AO
Zu der einem Steuerpflichtigen zumutbaren Sorgfalt gehört, einen erhaltenen Steuerbescheid auf seinen Inhalt hin zu überprüfen(Rn.26) .
Eine vom Beklagten unterlassene Schätzung kann einen Rechtsanwendungsfehler darstellen, führt jedoch nicht zur Nichtigkeit des Steuerbescheides(Rn.33) .
Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (Az. des BFH: VIII B 90/11) wurde nach Rücknahme der Beschwerde eingestellt (BFH-Beschluss vom 16.8.2011 VIII B 90/11, nicht dokumentiert).
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.