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10 Sa 633/18•LArbG Berlin-Brandenburg 10. Kammer, 2018-10-30, 10 Sa 633/18
10 Sa 633/18Tribunal do Trabalho / Chamber 1030 de out. de 2018
Entscheidungsdatum: 2018-10-30
Aktenzeichen: 10 Sa 633/18
Dokumenttyp: Beschluss
Der Tenor des Urteils des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25.10.2018 wird in Ziffer II wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz anteilig zu tragen hat. Demgemäß wird Ziffer II. des Tenors wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 49% und das beklagte Land zu 51%, die Kosten der Berufung trägt das beklagte Land.
Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben.
Da die Klägerin in der ersten Instanz noch eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 6 und nach der Entgeltgruppe E 5 nur hilfsweise verlangt hatte, in zweiter Instanz jedoch nur noch den ursprünglichen Hilfsantrag verfolgt hat, muss die Kostenentscheidung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit noch berichtigt werden. Im Verhältnis des erstinstanzlichen Streitwerts von 5.760,00 € zum zweitinstanzlichen Streitwert von 2.952,00 € ergibt sich aufgerundet die Quotelung von 49:51.
Gründe die Rechtsbeschwerde zuzulassen, sind nicht ersichtlich.
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