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10 TaBV 811/20•LArbG Berlin-Brandenburg 10. Kammer, 2021-04-13, 10 TaBV 811/20
10 TaBV 811/20Tribunal do Trabalho / Chamber 1013 de abr. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-13
Aktenzeichen: 10 TaBV 811/20
Dokumenttyp: Beschluss
Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass am Ende des Tenors zu I. das Wort „Fall“ durch das Wort „Tag“ und das Wort „Ordnungsgeld“ durch das Wort „Zwangsgeld“ ersetzt wird.
Wie vom Betriebsrat beantragt und in § 101 Satz 3 BetrVG vorgesehen, ist die Sanktion für jeden Tag der Zuwiderhandlung vorgesehen. Weiter ist als Rechtsfolge ein Zwangsgeld und nicht ein Ordnungsgeld vorgesehen. Das Gericht wollte die gesetzliche Folge aussprechen.
Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben.
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