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12/18•VerfG Potsdam, 2018-06-15, 12/18
Entscheidungsdatum: 2018-06-15
Aktenzeichen: 12/18
Dokumenttyp: Beschluss
Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.
Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) als unzulässig zu verwerfen.
Dieser Beschluss bedarf gemäß § 21 Satz 2 VerfGGBbg keiner weiteren Begründung, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben des Gerichts vom 16. März 2018 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese durch das Schreiben des Beschwerdeführers vom 26. März 2018 nicht ausgeräumt worden sind.
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