KG Berlin 2. Zivilsenat, 2019-07-10, 2 W 16/19

2 W 16/19Tribunal Superior / Câmara Civil II10 de jul. de 2019

Abrir fonte

Regest

1. Entsprechend der Rechtslage bei § 67 Abs. 2 AktG steht auch einem zu Unrecht nicht in die Gesellschafterliste eingetragenen Gesellschafter einer GmbH ein Anspruch auf Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste zu, den er im Wege der Leistungsklage gegen die Gesellschaft durchsetzen kann.(Rn.9) 2. Ein solcher Anspruch besteht auch dann, wenn der tatsächlich eingetragene Scheingesellschafter der Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste widerspricht. Der Berechtigte muss sich nicht darauf verweisen lassen, die Rechtslage zunächst in einem Rechtsstreit mit dem eingetragenen Listengesellschafter (Prätendentenstreit) zu klären.(Rn.11)

Texto completo

KG Berlin 2. Zivilsenat — 2 W 16/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-10

Aktenzeichen: 2 W 16/19

ECLI: ECLI:DE:KG:2019:0710.2W16.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Rechtskraft: ja

Leitsatz

  1. Entsprechend der Rechtslage bei § 67 Abs. 2 AktG steht auch einem zu Unrecht nicht in die Gesellschafterliste eingetragenen Gesellschafter einer GmbH ein Anspruch auf Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste zu, den er im Wege der Leistungsklage gegen die Gesellschaft durchsetzen kann.(Rn.9)

  2. Ein solcher Anspruch besteht auch dann, wenn der tatsächlich eingetragene Scheingesellschafter der Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste widerspricht. Der Berechtigte muss sich nicht darauf verweisen lassen, die Rechtslage zunächst in einem Rechtsstreit mit dem eingetragenen Listengesellschafter (Prätendentenstreit) zu klären.(Rn.11)

Orientierungssatz

Zitierung zu Leitsatz 1: Anschluss OLG Hamm, 16. April 2014, I-8 U 82/13, ZIP 2014, 1479.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.