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31 O 21/18•LG Berlin, 2018-03-23, 31 O 21/18
Entscheidungsdatum: 2018-03-23
Aktenzeichen: 31 O 21/18
ECLI: ECLI:DE:LGBE:2018:0323.31O21.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 €, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) verboten, den Kommentar des Antragstellers
“Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ‚Facharbeiter‘, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.”
wie dieser ihn unter dem von der “Baseler Zeitung” bei ... geposteten Artikel “ ...spricht von muslimischer ‚Invasion‘ gemacht hat, zu löschen und/oder den Antragssteller wegen dieses Kommentars auf “ ....com” zu sperren.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Verfahrenswert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
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