projetos
19 K 192.14•VG Berlin 19. Kammer, 2016-07-15, 19 K 192.14
19 K 192.14Tribunal Administrativo / Chamber 1915 de jul. de 2016
1. Voraussetzung eines Abwehrrechts des Nachbarn gegen ein Bauvorhaben ist, dass das Vorhaben gerade gegen solche öffentlich-rechtlichen Vorschriften verstößt, die zumindest auch seinem Schutz zu dienen bestimmt, also drittschützend sind.(Rn.24) 2. Ein Umspannwerk ist bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise als ein nicht störender Kleinbetrieb einzustufen.(Rn.40) 3. Der allgemeinen Zulassungsfähigkeit des Umspannwerks steht nicht entgegen, dass mit seiner herabgespannten Elektrizität auch Bereiche außerhalb des Plangebiets versorgt werden.(Rn.51)
Entscheidungsdatum: 2016-07-15
Aktenzeichen: 19 K 192.14
ECLI: ECLI:DE:VGBE:2016:0715.19K192.14.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 42 Abs 1 Alt 1 VwGO, § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 154 Abs 1 Abs 3 VwGO, § 162 Abs 3 VwGO, § 167 VwGO ... mehr
Voraussetzung eines Abwehrrechts des Nachbarn gegen ein Bauvorhaben ist, dass das Vorhaben gerade gegen solche öffentlich-rechtlichen Vorschriften verstößt, die zumindest auch seinem Schutz zu dienen bestimmt, also drittschützend sind.(Rn.24)
Ein Umspannwerk ist bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise als ein nicht störender Kleinbetrieb einzustufen.(Rn.40)
Der allgemeinen Zulassungsfähigkeit des Umspannwerks steht nicht entgegen, dass mit seiner herabgespannten Elektrizität auch Bereiche außerhalb des Plangebiets versorgt werden.(Rn.51)
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.