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26 O 11982/22•LG München I 26. Zivilkammer, 2024-09-10, 26 O 11982/22
26 O 11982/22Tribunal Cantonal10 de set. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-10
Aktenzeichen: 26 O 11982/22
Dokumenttyp: Kostenfestsetzungsbeschluss
Die von der Klagepartei an die Beklagtenpartei gern. § 106 ZPO nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 11.07.2024 zu erstattenden Kosten werden auf
253,84 €
(in Worten: zweihundertdreiundfünfzig 84/100 Euro)
nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gern. § 247 BGB hieraus seit 12.07.2024 festgesetzt.
Gerichtskosten
I. Instanz
1 Die Gerichtskosten betragen
4.111,91 €
2 Davon entfallen auf:
Klagepartei 4/5
3.289,53 € Beklagtenpartei 1/5
822,38 €
Vorschuss Klagepartei
4.010,76 € Vorschuss Beklagtenpartei
101,15€
hiervon verrechnet auf
hiervon verrechnet auf
eigene Kostenschuld
3.289,53 € eigene Kostenschuld
101,15€
auf Kostenschuld der
721,23 €
Gegenseite verrechneter Überschuss
3 Der verrechnete Betrag ist von der Beklagtenpartei zu erstatten.
II. Instanz
4 Die auszugleichenden Gerichtskosten betragen
364,00 €
5 Davon entfallen auf:
Klagepartei 4/5
291,20 € Beklagtenpartei 1/5
72,80 €
abzüglich Zahlung hierauf
728,00 € abzüglich Zahlung hier auf
0,00 €
auf Restbetrag der Gegenseite verrechneter Überschuss
-72,80 € Restbetrag
72,80 €
Außergerichtliche Kosten
6 Folgende außergerichtliche Kosten sind einzubeziehen:
Klagepartei
Beklagtenpartei
Anwaltskosten
3.024,03 € Anwaltskosten
2.065,84 €
7 Die außergerichtlichen Kosten betragen insgesamt
5.089,87 €
Davon tragen:
Klagepartei
4/5 Beklagtenpartei
1/5
Außergerichtliche Kosten
4.071,90€ Außergerichtliche Kosten
1.017,97 €
abzüglich eigene Kosten
3.024,03 € abzüglich eigene Kosten
2.065,84 €
der Gegenseite zu erstatten
1.047,87 € der Gegenseite zu erstatten
0,00 €
Zusammenfassung Berechnung
Gerichtskosten I. Instanz
721,23 € zu erstatten von der Beklagtenpartei
Gerichtskosten II. Instanz
72,80 € zu erstatten von der Beklagtenpartei
außergerichtliche Kosten
1.047,87 € zu erstatten von der Klagepartei
Summe
253,84 € zu erstatten von der Klagepartei
Kostenfestsetzungsbeschluss
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