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ER I Gs 2435/21•AG München, 2021-03-08, ER I Gs 2435/21
ER I Gs 2435/21Tribunal de Primeira Instância8 de mar. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-08
Aktenzeichen: ER I Gs 2435/21
Dokumenttyp: Beschluss
Der Antrag des Beschuldigten auf Bestellung eines Pflichtverteidigers wird abgelehnt.
1 Ein Fall der Pflichtverteidigerbestellung, also der notwendigen Verteidigung i.S.v. § 140 StPO liegt nicht vor.
2 Der Beschuldigten wird ein Vergehen der falschen uneidlichen Aussage vorgeworfen.
3 Weder liegt ein Katalogfall der notwendigen Verteidigung gem. § 140 Abs. 1 StPO vor noch ein Fall des § 140 Abs. 2 StPO (Schwere der Tat/Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage/Beschuldigte ist nicht in der Lage, sich selbst zu verteidigen). Der Anschein der Überforderung der Beschuldigten angesichts des gegen sie eingeleiteten Strafverfahrens reicht für die Bejahung der Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO nicht aus.
4 Es steht der Beschuldigten frei, ihren Wahlverteidiger weiter zu mandatieren.
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