LG Coburg, 2021-03-04, 22 O 69/20

22 O 69/20Tribunal Cantonal4 de mar. de 2021

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LG Coburg — 2021-03-04 — 22 O 69/20 — Kostenfestsetzungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-04

Aktenzeichen: 22 O 69/20

Dokumenttyp: Kostenfestsetzungsbeschluss

Tenor

Die von der Beklagtenpartei an die Klagepartei gem. § 104 ZPO nach dem Beschluss des Landgerichts Coburg vom 25.01.2021 zu erstattenden Kosten werden auf

2.002,80 €

(in Worten: zweitausendzwei 80/100 Euro)

nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit 03.02.2021 festgesetzt.

Entscheidungsgründe

Außergerichtliche Kosten:

1 Der beantragte Nettobetrag in Höhe von 1.687,80 € sowie die Übernachtungskosten sind richtig berechnet und erstattungsfähig im Sinne von § 91 ZPO.

2 Insbesondere hat keine Anrechnung der Geschäftsgebühr zu erfolgen.

3 Nach § 15 a RVG kann sich der Erstattungspflichtige auf die Anrechnung der Geschäftsgebühr nur berufen, wenn er:

4 Im vorliegenden Fall wurden noch offenstehende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten auf verschiedene bereits erfüllte Hauptforderungen geltend gemacht. Somit wurden die Geschäftsgebühren in Höhe von insgesamt 9.175,35 € zur Hauptforderung des hiesigen Verfahrens. Aus dieser Hauptforderung wurde eine Geschäftsgebühr weder geltend gemacht noch beantragt oder eingeklagt, sodass eine Anwendung des § 15 a RVG in jeder Hinsicht ausscheidet.

5 Die von der Beklagten behaupteten Zahlungen betreffen somit allenfalls die hiesige Hauptforderung und stellen keine Erfüllung hinsichtlich der Geschäftsgebühr im Sinne von § 15 a RVG dar.

6 Die Gebühren konnten somit in der beantragten Höhe berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Mehrwertsteuer wurde der Antrag zurückgenommen.

Gerichtskosten:

Die zu berücksichtigenden Gerichtskosten betragen

241,00 €

Zahlung der Klagepartei

723,00 €

hiervon verrechnet auf Kostenschuld der Beklagtenpartei

241,00 €

7 Der auf die Kostenschuld der Beklagtenpartei verrechnete Betrag ist zu erstatten.

8 Der weitere Vorschuss in Höhe von 482,00 € wird zurückerstattet.

Zusammenfassung:

Kosten

Betrag

Gerichtskosten 1. Instanz

241,00 €

Gerichtskosten

241,00 €

Anwaltskosten

1.687,80 €

Privatkosten

74,00 €

Summe

2.002,80 €

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