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17 C 1431/20•AG Coburg, 2021-02-17, 17 C 1431/20
17 C 1431/20Tribunal de Primeira Instância17 de fev. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-17
Aktenzeichen: 17 C 1431/20
Dokumenttyp: Endurteil
(abgekürzt nach § 313 a Abs. 1 ZPO)
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 201,71 € zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 201,71 € festgesetzt.
1 Gemäß § 495 a ZPO bestimmt das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen. Innerhalb dieses Entscheidungsrahmens berücksichtigt das Gericht grundsätzlich den gesamten Akteninhalt.
2 Die zulässige Klage ist begründet. Die Klägerin hat einen Anspruch gegen die Beklagte auf Zahlung weiteren Schadenersatzes aufgrund des Verkehrsunfalls vom 07.10.2019 aus abgetretenem Recht.
3 Der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag im Sinne des § 249 II 1 BGB umfasst bei konsequenter Sichtweise auch die Verbringungskosten in eine Lackiererei, wenn und soweit sie regional üblich sind.
4 Die Klägerin kann vorliegend Ersatz der fiktiven Verbringungskosten verlangen, weil durch das von dem Gericht eingeholte Sachverständigengutachten feststeht, dass diese regional üblich in der markengebundenen Fachwerkstatt angefallen wären.
5 Der von dem Parteigutachter festgestellte Betrag der Vebringungskosten liegt auch in dem von dem Sachverständigen festgestellten Rahmen der Preise, die von Opel-Vertragswerkstätten im Bereich Bremen als Verbringungskosten anfallen. Daher war der Betrag auch vollständig zu erstatten.
6 Bei fiktiver Schadenabrechnung ist Mehrwertsteuer nur insoweit, als sie tatsächlich anfällt, zu ersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.2013 - VI ZR 69/12, VI ZR 220/12, VI ZR 401/12, BeckRS 2013, 05739). Da die Klägern hier ein Ersatzfahrzeug beschafft hat, ist Mehrwertsteuer angefallen, so dass sie auch den brutto Betrag verlangen kann.
7 Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.
8 Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit hat ihre Rechtsgrundlage in den §§ 708 Nr. 11, 713 ZPO.
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