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32 W 693/21•OLG München, 2021-05-26, 32 W 693/21
Entscheidungsdatum: 2021-05-26
Aktenzeichen: 32 W 693/21
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Der Beschluss des Oberlandesgerichts München - 32. Zivilsenat - vom 12.05.2021 wird im Rubrum wie folgt berichtigt:
Die Klägerin ist Beschwerdegegnerin und die Prozessbevollmächtigten des Beklagten, der selbst am Beschwerdeverfahren nicht beteiligt ist, sind die Beschwerdeführer.
1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.
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