AG Nürnberg, 2021-03-25, 53 Cs 834 Js 26796/18

53 Cs 834 Js 26796/18Tribunal de Primeira Instância25 de mar. de 2021

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AG Nürnberg — 2021-03-25 — 53 Cs 834 Js 26796/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-25

Aktenzeichen: 53 Cs 834 Js 26796/18

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Antrag des Angeklagten BsfvMMswMnPio, ihm einen Pflichtverteidiger zu bestellen, wird abgelehnt.

Gründe

1 Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 1, Abs. 2 StPO liegt nicht vor. Insbesondere ist die Mitwirkung eines Verteidigers auch nicht wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage geboten. Ebenfalls ist nicht ersichtlich, dass sich der Angeklagte nicht selbst verteidigen kann.

Verfügung

  1. Eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses vom 25.03.2021 hinausgeben an:

zustellen (EB (Gerichtsfach))

mit Anlagen: Rechtsmittelbelehrung'sofortige Beschwerde' zustellen (EB (Gerichtsfach))

mit Anlagen: Rechtsmittelbelehrung'sofortige Beschwerde'

  1. Mit Akten an d.

StA Nürnberg-Fürth gemäß § 41 StPO.

  1. Wiedervorlage m E / nach Ablauf der Beschwerdefrist Richter am Amtsgericht

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