Dissolution for serious organizational defects

HE160217Tribunal Comercial30 de ago. de 2016Granted

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Resumo

A creditor sought measures for a company’s serious organizational defect. The Zurich Commercial Court found that the defendant had neither a management nor a valid domicile. Because the defect was not cured within the deadline, the court ordered dissolution and liquidation according to bankruptcy rules, appointed the bankruptcy office to execute the order, and charged the defendant with court costs and party compensation.

Regest

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR, Art. 819 OR; organizational defect and sanction of dissolution; where a company lacks mandatory organs or a valid domicile and fails to remedy the defect within the court-set period, the court must order dissolution and liquidation under bankruptcy rules. The measure follows upon unsuccessful expiry of the cure deadline; no further substantive balancing is required once the defect persists (consid. 1-2). Cost allocation follows the outcome under Art. 106 ZPO (consid. 3).

Texto completo

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschä fts-Nr.: HE160217-O U/ee

Mitwirkend: der Oberrichter D r. Johann Zürcher sowie der Gerichtsschreiber Adrian Joss

Urteil vom 30. August 2016

i n Sachen

A._____ AG, Klägerin

vertreten durch Rechtsanwalt li c. i ur. X._____,

gegen

B._____ GmbH, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einz elrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über − keine Geschäftsführung (Art. 809 ff. OR), − kein gültiges Domizil. 2. Gestützt auf die Klage der Gläubigerin A._____ AG wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (act. 9). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kosten- und ent- schädigungspflichtig (Art. 106 ZPO). Der Streitwert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einz elrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Aussersihl-Züri ch wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00.

  1. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt. Sie werden aus der klägeri- scherseits geleisteten Kaution bezogen. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin den Betrag zu ersetzen. 5. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine Parteientschädigung von CHF 1'600.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte durch Publikation im kantonalen Amtsblatt) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betrei- bungsamt Züri ch 5 und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Aussersihl-Züri ch. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde ri chten si ch nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streit- wert beträgt mindestens CHF 30'000.00.

Züri ch, 30. August 2016

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiber:

Adrian Joss

Palavras-chave

organizational defectdissolutionliquidationbankruptcy liquidationcompany organsdomicilecostsparty compensation