Dissolution of company for serious organizational defect

HE140273Tribunal Comercial3 de nov. de 2014Granted

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Resumo

The Zurich Commercial Court dealt with a claim by the cantonal commercial register office against A._____ AG for a serious organizational defect. The company had no lawful board of directors and no valid registered domicile, and it failed to cure the defect within the deadline set by the court. The single judge therefore ordered dissolution of the company and liquidation under bankruptcy rules. The defendant was also ordered to bear the court fee of CHF 2,200 and to pay the plaintiff CHF 300 as expense compensation.

Regest

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR; organizational defect of a corporation and judicial dissolution: Where a company lacks mandatory corporate organs or a valid domicile and fails to remedy the defect within the period granted by the court, the court must order dissolution and liquidation according to bankruptcy rules. The measure is a statutory consequence of an unresolved serious organizational defect. Procedural costs follow the outcome under Art. 106 ZPO, and the successful authority may be awarded an indemnity for necessary expenses under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO.

Texto completo

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschäfts-Nr.: HE140273-O U/mb

Mitwirkend: der Oberrichter Dr. Johann Zürcher sowie die Gerichtsschreiberin Kerstin Habegger

Urteil vom 3. November 2014

in Sachen

Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____ AG, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einzelrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über − keinen (gesetzmässigen) Verwaltungsrat (Art. 707 OR, Art. 718 OR), − kein gültiges Domizil. 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemessene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streitwert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Meilen wird mit dem Vollzug beauftragt.

  1. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 4. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt. 5. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte durch Publikation im kantonalen Amtsblatt) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betreibungsamt Meilen und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Meilen. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wiederaufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Beschwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streitwert beträgt mindestens CHF 30'000.00.

Zürich, 3. November 2014

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiberin:

Kerstin Habegger

Palavras-chave

organizational defectdissolutionliquidationbankruptcycorporate lawcourt costsexpense compensation