Parliamentary initiative on public investments and cantonal initiatives

20024293Prática Administrativa Federal (VPB)31 de mai. de 1994Other

Abrir fonte

Resumo

At the Council of States sitting of 31 May 1994, the chamber adopted the commission proposal on the procedure for cantonal initiatives: Article 21octies paragraph 1bis was to be deleted and paragraph 3 brought into line with the National Council. In the separate public investment initiative matter, the commission recommended maintaining non-entry, because the initiative had been coupled to a VAT input-tax deduction condition that the Federal Council did not grant, so the proposal was considered to have effectively lapsed.

Regest

Art. 21octies Abs. 1bis, 3 GVG; Behandlung von Standesinitiativen und Folge einer fehlenden Erfüllung einer verknüpften bundesrätlichen Bedingung. Wird in der Differenzbereinigung eine obligatorische Anhörung der Kantonsvertretung bestätigt und eine zusätzliche Bestimmung über die Abschreibung von Initiativen gestrichen, so ist der verbleibende Text an den Nationalrat zurückzuweisen. Ist eine parlamentarische Vorlage mit einer nicht erfüllten, in der Kompetenz des Bundesrates liegenden Voraussetzung verknüpft, kann die zuständige Kommission die Weiterbehandlung als gegenstandslos bzw. nicht zweckmässig erachten und am Nichteintreten festhalten.

Texto completo

  1. Mai 1994

S

425

Parlamentarische Initiative. Öffentliche Investitionen

Aber ich bin auch der Meinung, dass in gewissen Bereichen ein sofortiger Handlungsbedarf besteht, dass also eine Art So- fortmassnahmen ergriffen werden müssen. Wenn Sie jetzt wie- der die Zahlen der ZGV in der Rechnung 1993 anschauen - ungefähr 4 Millionen Franken; 3,5 Millionen Franken sind Per- sonalausgaben, und für die Ausbildung werden 15 000 Fran- ken aufgewendet - und die Effizienz betrachten, muss man sa- gen, dass hier ein gewisser Handlungsbedarf besteht. Deshalb bin ich von der Antwort des Bundesrates teilweise be- friedigt.

93.430

Parlamentarische Initiative (SPK-SR) Verfahren der Standesinitiative Initiative parlementaire (CIP-CE) Procédure relative aux initiatives des cantons

Differenzen - Divergences

Siehe Jahrgang 1993, Seite 1107 - Voir année 1993, page 1107 Beschluss des Nationalrates vom 14. März 1994 Décision du Conseil national du 14 mars 1994

A. Bundesgesetz über den Geschäftsverkehr der Bundes- versammlung sowie über die Form, die Bekanntmachung und das Inkrafttreten ihrer Erlasse

(Geschäftsverkehrsgesetz)

A. Loi fédérale sur la procédure de l'Assemblée fédérale, ainsi que sur la forme, la publication et l'entrée en vigueur des actes législatifs (Loi sur les rapports entre les conseils)

Art. 21octies Abs. 1bis, 3 Antrag der Kommission Abs. 1bis Streichen Abs. 3 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 21octies al. 1bis, 3 Proposition de la commission Al. 1bis Biffer Al. 3 Adhérer à la décision du Conseil national

Rhinow René (R, BL), Berichterstatter: Der Ständerat hat - in erster Lesung - im Zusammenhang mit Artikel 21octies Ab- satz 3 beschlossen, dass die Kommission des Erstrates bei der Vorprüfung von Standesinitiativen eine Vertretung des je- weiligen Kantons anhören kann - nicht anhören muss. Dem- gegenüber wollte der Nationalrat eine obligatorische Anhö- rung vorsehen. Dabei sollte aber die Kommission des Zweitra- tes an dieser Anhörung teilnehmen können.

Wir haben dann im Rahmen der Differenzbereinigung be- schlossen, festzuhalten (16.12.1993). Darauf hat sich der Na- tionalrat seinerseits in einer Kompromisslösung versucht. Diese Kompromisslösung sieht so aus, dass in gewissen Fäl- len - Sie finden das auf der Fahne in Absatz 1bis - auf Antrag der Kommission eine Initiative ohne Vorprüfung abgeschrie- ben werden kann, dass aber grundsätzlich die Verpflichtung der Anhörung durch die Kommission des Erstrates bestehen- bleiben soll.

Die Staatspolitische Kommission schlägt Ihnen vor, dass wir uns im Grundsatz nun dem Nationalrat anschliessen und den Passus übernehmen, wonach die Anhörung obligatorisch stattzufinden hat, hingegen der neue Absatz 1bis betreffend Abschreibung von Initiativen zu streichen sei. Wir nehmen an, dass damit die Differenz zwar nicht bereinigt ist, dass sich aber der Nationalrat seinerseits dieser Version anschliessen wird. Dann wäre dieses Verfahren endgültig beendet.

Der Antrag lautet, wir sollten den Absatz 1bis streichen und uns bezüglich Absatz 3 dem Nationalrat anschliessen.

Angenommen - Adopté

An den Nationalrat - Au Conseil national

94.400

Parlamentarische Initiative (WAK-NR) Förderung der öffentlichen Investitionen Initiative parlementaire (CER-CN) Encouragement des investissements publics

Differenzen - Divergences

Siehe Seite 324 hiervor - Voir page 324 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 17. März 1994 Décision du Conseil national du 17 mars 1994

Antrag der Kommission Festhalten ( = Nichteintreten) Proposition de la commission Maintenir ( = Ne pas entrer en matière)

Rüesch Ernst (R, SG), Berichterstatter: Nachdem wir Nichtein- treten auf das Geschäft beschlossen hatten, und zwar mit 23 zu 16 Stimmen, hatte der Nationalrat am letzten Donnerstag abend der Frühjahrssession das Geschäft nochmals behan- delt und knapp, mit 66 zu 63 Stimmen, an seinem Eintreten festgehalten. Der Bericht kam am Morgen bei den Schlussab- stimmungen zu uns. Ihre Kommission konnte nicht mehr Stel- lung beziehen. Das Geschäft wurde auf die Sommersession vertagt.

Inzwischen hat sich die Lage vollkommen verändert. Diese Vorlage bestand in einem Junktim, in einer Verknüpfung zwi- schen einem Investitionsbonus, für den das Parlament zustän- dig ist, und dem Beschluss des Bundesrates, den Vorsteuer- abzug bei der Mehrwertsteuer schon auf 1. Juli dieses Jahres zu gewähren, also einer Kompetenz auf der Ebene des Exeku- tive. Die Exekutive hat nun von ihrer Kompetenz Gebrauch ge- macht und diesen Vorsteuerabzug nicht gewährt. Damit ist die Vorlage in dieser Form «gestorben». Hätten wir damals zuge- stimmt, so wäre die Vorlage ebenfalls «gestorben», denn die zweite Bedingung war nicht erfüllt.

Wenn wir das Geschäft weiterbehandeln möchten, müssten Sie heute beschliessen, die Vorlage wieder an die Kommis- sion zurückzuweisen, um sie formell zu entkoppeln. Wir müss- ten diese Entkoppelung von der Mehrwertsteuervorlage erst formulieren, und man müsste einen anderen Zeitplan festle- gen, weil inzwischen Zeit vergangen ist.

Das Geschäft weiterzuverfolgen erachtet ihre Kommission als nicht sinnvoll, allzumal der Investitionsbonus im jetzigen Mo- ment eher prozyklisch wirken könnte. Die Lage hat sich seit unserer letzten Behandlung im Rate auch wirtschafts- und ar-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Parlamentarische Initiative (SPK-SR) Verfahren der Standesinitiative Initiative parlementaire (CIP-CE) Procédure relative aux initiatives des cantons

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

Année

1994

Anno

Band

II

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

93.430

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 31.05.1994 - 08:00

Date

Data

Seite

425-425

Page

Pagina

Ref. No

20 024 293

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Palavras-chave

parliamentary initiativedivergence resolutioncantonal initiativepublic investmentnon-entrycommittee proposal