Validation of Hermann Weyeneth’s election and oath

20024081Prática Administrativa Federal (VPB)1 de jun. de 1994Granted

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Resumo

The National Council examined the election of Hermann Weyeneth, who was to replace Elisabeth Zölch-Balmer. After noting the Bern cantonal government’s declaration of election and the publication in the cantonal official gazette, the Bureau found no incompatibility with the parliamentary mandate and proposed validation. The Council validated the election and then administered the oath to Weyeneth.

Regest

Validation of parliamentary election; where the competent bureau examines a successor’s election, notes the cantonal declaration of election and publication, and finds no incompatibility with the mandate, the chamber may validate the election and proceed to swearing-in. The act is a parliamentary verification measure rather than a judicial determination; its decisive elements are the formal declaration of election, public notice, and absence of incompatibility.

Texto completo

Gestion du Conseil fédéral

754

N

1er juin 1994

Dritte Sitzung - Troisième séance

Mittwoch, 1. Juni 1994, Vormittag Mercredi 1er juin 1994, matin

08.00 h

Vorsitz - Présidence: Haller Gret (S, BE)/Frey Claude (R, NE)

Wahlprüfung und Vereidigung Vérification des pouvoirs et prestation de serment

Präsidentin: Unsere Kollegin Elisabeth Zölch-Balmer hat ih- ren Rücktritt für den 31. Mai 1994 eingereicht. Wir schreiten zur Vereidigung ihres Nachfolgers.

Früh Hans-Rudolf (R, AR), Berichterstatter: Das Büro hat die Wahl von Herrn Hermann Weyeneth, geboren 1943, von Nen- nigkofen (SO), in Jegenstorf (BE), geprüft. Herr Weyeneth er- setzt unsere Kollegin Elisabeth Zölch.

Herr Grossrat Hermann Weyeneth ist diplomierter Landwirt und erster Ersatzmann der Liste der Schweizerischen Volks- partei Emmental, Mittelland, Oberaargau, Seeland und Berner Jura

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat ihn mit Beschluss vom 4. Mai 1994 als gewählt erklärt. Dieser Beschluss ist im «Amtsblatt des Kantons Bern» vom 18. Mai 1994 veröffentlicht worden. Das Büro hat festgestellt, dass bei Herrn Weyeneth keine Unvereinbarkeit mit dem Nationalratsmandat besteht. Das Büro beantragt, die Wahl von Herrn Weyeneth zu vali- dieren.

Weyeneth Hermann wird vereidigt Weyeneth Hermann prête serment

Präsidentin: Herr Weyeneth, der Rat nimmt Kenntnis von Ih- rem Eid. In seinem Namen heisse ich Sie willkommen und ent- biete Ihnen meine besten Wünsche. (Beifall)

94.017

Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1993 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1993

Fortsetzung - Suite

Siehe Seite 728 hiervor - Voir page 728 ci-devant

Departement für auswärtige Angelegenheiten Département des affaires étrangères

Cincera Ernst (R, ZH), Berichterstatter: Beim EDA hat sich die Geschäftsprüfungskommission schwerpunktmässig mit der Frage der Entwicklung der KSZE befasst.

Sie wissen, dass in der Legislaturplanung 1991-1995 (Bot- schaft 92.037) unter dem «Ziel 15» formuliert war, dass die Schweiz einen verstärkten Beitrag zur Sicherung der interna- tionalen Stabilität über die Intensivierung der Mitarbeit in der

KSZE sicherstellen und weiterentwickeln wolle. Wir wollten jetzt wissen, ob die KSZE durch den Zerfall der Sowjetunion, der ja einen Einfluss auf die Stärke der KSZE hatte, etwas an Bedeutung verloren hat. Mit anderen Worten: Wir wollten wis- sen, ob jetzt dieses Legislaturziel noch einen Sinn hat und ob es erreicht werden kann oder ob sich da allenfalls neue Über- legungen aufdrängen.

Wir leben ja in einer Zeit, in der sich sehr viele Sicherheitssy- steme überlagern; die Schweiz selber ist nur bei der KSZE als Mitglied dabei. Früher war die KSZE in drei Gruppen - Ost- blockländer, Westblockländer, neutrale und nichtgebundene Länder (N+ N-Länder) - aufgeteilt; innerhalb der Gruppe die- ser N + N-Länder spielte die Schweiz als neutrales Land ja eine recht aktive und bedeutende Rolle.

Diese Struktur ist jetzt auch nicht mehr vorhanden; wir wurden orientiert, dass sich in der KSZE zurzeit Ländergruppierungen entwickeln, die eher ihre «geographischen» Interessen wahr- nehmen, also Ländergruppen aus den Staaten des Nordens, Ländergruppen aus dem Mittelmeerraum und anderen Gebie- ten, und dass sich aus dieser Gegebenheit eben für die Schweiz auch nicht mehr die gleichen Aufgaben und die glei- che Rolle ergeben.

Der Bundesrat will aber trotzdem an der Politik festhalten, in der KSZE stark zu sein und über die KSZE ein Instrument der Friedenssicherung zu fördern. Er gab dem auch Ausdruck, in- dem man Herrn von Tscharner nach Wien versetzt und verlegt hat und indem man dort diese Arbeit mit dem nötigen Gewicht weiterführen will. Die KSZE hat den Gerichtshof nach Genf ver- legt, so dass die Schweiz auch hier wieder eine bestimmte Rolle mitspielen kann.

Es interessiert mich, Herr Bundesrat, ob sich bei dieser Ent- wicklung, bei der sich innerhalb der KSZE neue Interessen- gruppen bilden, auch eine Entwicklung abzeichnet, bei der die Schweiz dann wieder eine gewisse Rolle spielen könnte, so also, dass sich die Schweiz als Land nicht völlig allein, nicht völlig isoliert in der KSZE bewegen muss. Zeichnet sich ir- gendeine Entwicklung in dem Sinne ab, dass die Schweiz wie- der mit anderen Ländern zusammen - zum Beispiel auch wie- der mit den neutralen Staaten zusammen - eine stärkere Rolle spielen könnte?

Steffen Hans (D, ZH): Wer zivil oder militärisch die Tätigkeit von Untergebenen zu qualifizieren hat, beginnt meist mit einer positiven Beurteilung. Ich möchte dieses Vorgehen auch hier anwenden.

Im Teil 1 berichtet der Bundesrat auf den Seiten 38 und 39 über die internationale Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer, wel- che auf Anregung des IKRK vom 30. August bis zum 1. Septem- ber 1993 in Genf stattfand. Es ist erfreulich, dass unter dem Vor- sitz des Vorstehers des EDA Vertreter aus 165 Staaten eine Schlusserklärung verabschieden konnten, welche die teilneh- menden Staaten zu einer strikten Anwendung des humanitären Völkerrechtes verpflichten. Auch soll die Umsetzung des huma- nitären Völkerrechtes künftig wirkungsvoller gestaltet werden. Hierzu wurde die Schweiz aufgerufen, eine intergouvernemen- tale Expertengruppe zusammenzustellen, welche den Auftrag haben soll, praktische Wege für die Erreichung dieses wichti- gen Zieles zu suchen. Es ist ebenfalls erfreulich, wenn der Bun- desrat schreiben kann: «Mit diesem unerwarteten Mandat für die Schweiz findet die humanitäre Rolle unseres Landes inter- nationale Anerkennung und Bestätigung, .... »

Hier sei einmal mehr festgestellt, dass die unabhängige und neutrale Schweiz auch als Nichtmitglied der Uno und gerade wegen ihres neutralen Status hohe Anerkennung vor der Völ- kergemeinschaft findet. Bedauerlich ist eigentlich nur, dass der Bundesrat die Eidgenossenschaft immer mehr aus ihrer Bindung an das IKRK herausführen will, was von vielen in die- sem Lande nicht verstanden wird.

Ein weiterer positiver Punkt ist, dass die Schweiz, wie dies auf Seite 25 des zweiten Teils des Berichts vermerkt ist, am Ende des Berichtsjahres elf Schutzmachtmandate betreute. Dies sind Gute Dienste, welche von einem neutralen Nichtmitglied der Uno bestens zugunsten von zerstrittenen Uno-Mitglie- dern erfüllt werden können. Soweit meine positiven Bemer- kungen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wahlprüfung und Vereidigung Vérification des pouvoirs et prestation de serment

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1994

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Session d'été

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Sessione estiva

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Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

03

Séance

Seduta

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.--

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01.06.1994 - 08:00

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754-754

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