Postulate on disposal of surplus military material

20022453Prática Administrativa Federal (VPB)19 de mar. de 1993Settled

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Resumo

A National Council postulate asked the Federal Council to report on the disposal of surplus military material so that it would not fall into the wrong hands and would not harm people or the environment. The Federal Council explained the existing legal and administrative disposal system, including sale restrictions, destruction, and environmentally sound disposal of ammunition. It accepted the postulate and proposed that it be classified as fulfilled. The matter was accordingly struck off.

Regest

Parliamentary postulate on the disposal of surplus military material; where the Federal Council shows that existing rules and practices already cover secure and environmentally compatible liquidation, it may accept the postulate and request that it be classified as fulfilled. The decisive point is whether the requested information has been supplied by the Government’s written statement and whether no further legislative or administrative intervention is required (cf. written statement of 7 December 1992; classification on 19 March 1993).

Texto completo

Postulat Rebeaud

588

N

19 mars 1993

92.3428

Postulat Grendelmeier Liquidation von Rüstungsmaterial Matériel d'armement superflu. Liquidation

Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1992

Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht darüber vorzu- legen, wie er nicht mehr benötigtes Rüstungsmaterial liquidie- ren will, ohne dass dieses Material in falsche Hände gerät und ohne dadurch Mensch und Umwelt zu belasten.

Texte du postulat du 7 octobre 1992

Le Conseil fédéral est invité à présenter un rapport pour infor- mer le Parlement sur la façon dont il entend liquider le matériel d'armement dont on n'a plus besoin sans que celui-ci ne tombe en de mauvaises mains ou ne porte atteinte à l'homme et à l'environnement.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Jaeger, Maeder, Meier Samuel, Sieber, Stamm Judith, Weder Hansjürg, Wie- derkehr (8)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Dezember 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 décembre 1992

  1. Die Liquidation von Armeematerial ist ein ordentlicher Vor- gang der Materialbewirtschaftung der Armee, der auf einer Ver- ordnung des Eidgenössischen Militärdepartements beruht.

Für die Liquidation von Armeematerial ist grundsätzlich der Rüstungsausschuss des EMD zuständig, der vom General- stabschef geleitet wird. Liquidationen von grösserer Tragweite bedürfen der Zustimmung des Departementschefs. Für die Li- quidation von Munition liegt die Verantwortung beim Rü- stungschef.

Der Vollzug der Liquidationen obliegt in der Regel den materi- alverwaltenden Stellen des EMD, die das zu liquidierende Ma- terial während seiner Nutzungsdauer verwaltet haben. Die Art der Liquidation wird diesen Stellen vorgegeben.

  1. Bei der Liquidation von Armeematerial geht es in der Regel um die Ausserdienstnahme von Material, das veraltet ist und am Ende seiner Nutzungsdauer steht. Immer häufiger muss Material aus Umweltschutzgründen ersetzt und liquidiert wer- den. In Ausnahmefällen kann die Liquidation auch der vorzeiti- gen Ablösung von Material dienen, das nicht mehr weiterver- wendet wird.

Beim Uebergang der heutigen Armee zur «Armee 95», die be- standesmässig wesentlich kleiner und über weniger Formatio- nen verfügen wird, werden in bedeutendem Umfang Material und Munition liquidiert werden müssen. Diese Liquidationen sollten aufgrund der bestehenden Vorschriften ohne grössere Probleme durchgeführt werden können, werden aber erhebli- che Kosten verursachen.

  1. Die Liquidation von Armeematerial geschieht auf verschie- dene Arten:

Veraltete Gross-Systeme (Panzer, Kampfflugzeuge usw.) wer- den verschrottet und umweltgerecht entsorgt. In Einzelfällen wird Armeematerial anlässlich der jährlich stattfindenden öf- fentlichen Versteigerung an Dritte verkauft. Dabei handelt es sich insbesondere um Fahrzeuge, Kleinmaterial und Ausrü- stungsgegenstände, nicht aber um Waffen; auch Flugmaterial (Trainingsflugzeuge) kann auf diese Weise liquidiert werden. Die Gefahr, dass dabei Armeematerial in falsche Hände gerät, kann ausgeschlossen werden.

Bei Bedarf prüft das EMD, ob Liquidationsmaterial - insbeson- dere Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände - an humani- täre Organisationen abgegeben werden kann, die dafür Ver- wendung haben. Unter bestimmten Bedingungen können ge- eignete Einzelobjekte an Museen oder Sammler abgegeben werden.

Der Verkauf von ausgemustertem Armeematerial an andere Staaten erfolgt nur in seltenen Ausnahmefällen. Solche Ge- schäfte unterliegen in jedem Fall den Vorschriften des Kriegs- materialgesetzes.

  1. Zu liquidierende Munition wird grundsätzlich nicht verkauft und an Dritte abgegeben, sondern der gesetzeskonformen und umweltgerechten Entsorgung zugeführt Diese wird von den bundeseigenen Rüstungsbetrieben oder spezialisierten Privatfirmen im In- und Ausland durchgeführt.

Bei der Entsorgung von Munition stehen die Delaborierung (Demontage) und das Recycling von wiederverwendbaren Materialien im Vordergrund. Sprengstoffe und Treibladung- spulver, die nicht mehr verwendet werden können, werden ge- sprengt oder verbrannt. Um diese Art der Entsorgung zu ver- bessern und in Zukunft noch umweltgerechter durchführen zu können, plant das EMD den Bau einer kombinierten Verbren- nungsanlage für Sonderabfälle und Explosivstoffe auf dem Areal der Eidgenössischen Pulverfabrik in Wimmis; zurzeit lau- fen für dieses Projekt die Umweltverträglichkeitsprüfungen. Das EMD rechnet damit, diese weltweit erste Anlage dieser Art in den Jahren 1996 oder 1997 in Betrieb nehmen zu können. Gewisse gefährliche Restprodukte werden allerdings auch nach Inbetriebnahme der neuen Anlage kontrolliert gesprengt werden müssen. Diese Art der Entsorgung muss nach dem Explosionsunglück am Susten neu überprüft werden.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat anzunehmen; er bean- tragt gleichzeitig, es als erfüllt abzuschreiben.

Abgeschrieben - Classé

92.3479

Postulat Rebeaud Neue Beschäftigungspolitik Nouvelle politique de l'emploi

Wortlaut des Postulates vom 3. Dezember 1992

Der Bundesrat wird gebeten, die Auswirkungen auf die Be- schäftigungslage, den Finanzhaushalt und die Gesellschaft im allgemeinen untersuchen zu lassen, die eine neue Beschäf- tigungspolitik im öffentlichen Dienst haben könnte. Sie müsste auf folgenden Massnahmen beruhen:

  1. Die Ersetzung des Personalstopps durch die Einführung ei- ner Gesamtlohnsumme, die den Staatseinnahmen entspre- chend festgesetzt würde;

  2. die Ersetzung der automatischen Lohnindexierung durch eine für alle Beamten gleich hohe, einmalige Zulage, die dem vollständigen Teuerungsausgleich der tieferen Lohnklassen zu entsprechen hätte;

  3. eine schrittweise, flexible Arbeitszeitverkürzung, die fol- gende Formen annehmen könnte:

  • Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit;

  • Wechsel von Vollzeitarbeit und Weiterbildungsphasen;

  • Förderung von Teilzeitstellen und Job-sharing;

  • Verbindung der verschiedenen Möglichkeiten.

Selbstverständlich würde die Arbeitszeitverkürzung mit einer entsprechenden Lohnkürzung einhergehen. Ausgenommen wären die niedrigsten Lohnklassen, für die ein garantiertes Mindesteinkommen geschaffen würde.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Grendelmeier Liquidation von Rüstungsmaterial Postulat Grendelmeier Matériel d'armement superflu. Liquidation

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Jahr

1993

Année

Anno

Band

I

Volume

Volume

Session

Frühjahrssession

Session

Session de printemps

Sessione

Sessione primaverile

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3428

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

19.03.1993 - 08:00

Date

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588-588

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Palavras-chave

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