Guarantee of four cantonal constitutional amendments

20020192Prática Administrativa Federal (VPB)5 de jun. de 1991Granted

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Resumo Omnilex

The Ständerat dealt with the federal guarantee of four cantonal constitutional amendments: Fribourg creating an administrative court, Basel-Stadt enshrining gender equality, Appenzell Ausserrhoden adjusting financial competences for inflation, and Grisons regulating cantonal disaster relief. On the commission’s proposal, the chamber found all amendments to be within cantonal organizational competence and compatible with federal law. It entered into the matter without opposition and approved the federal decree unanimously.

Sumário Omnilex

Federal guarantee of cantonal constitutions; review limited to compatibility with federal law and cantonal competence. Constitutional amendments concerning internal organization, institutional creation, equality principles, financial competences, and disaster-relief organization are to be approved where they remain within the canton’s organizational autonomy and do not conflict with federal law; the federal guarantee follows as a routine measure upon such conformity.

Texto completo

E 5 juin 1991

394

Compte d'Etat 1990

90.088

Kantonsverfassungen (FR, BS, AR, GR). Gewährleistung Constitutions cantonales (FR, BS, AR, GR). Garantie

Botschaft und Beschlussentwurf vom 21. Dezember 1990 (BBI 1991 | 234) Message et projet d'arrêté du 21 décembre 1990 (FF 1991 | 210)

91.010

Staatsrechnung 1990 Compte d'Etat 1990

Botschaft und Beschlussentwurf vom 10. April 1991 Message et projet d'arrêté du 10 avril 1991

Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern S'obtiennent auprès de l'Office central fédéral des imprimés et du matériel, 3000 Berne

Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière

Miville, Berichterstatter: Endlich kommen wir heute morgen zu einem weltbewegenden Geschäft. Ich freue mich auf die hochstehenden juristischen Debatten, die es auslösen wird. Wir haben uns mit vier Revisionen von Kantonsverfassungen zu befassen. Im Ernst: Was hier geliefert wird, ist reine Routine, wie Sie sogleich sehen werden.

Der Kanton Freiburg setzt ein Verwaltungsgericht ein. Das ent- spricht nicht nur voll und ganz kantonaler Kompetenz, son- dern es entspricht auch den Anforderungen des Bundes- rechts. Es kommt nämlich den Bestrebungen entgegen, das Bundesgericht zu entlasten.

Der Kanton Basel-Stadt verankert in seiner Verfassung den Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann, was ebenfalls von der Bundesgesetzgebung her kein Problem auf- wirft, sondern durchaus dem Sinn von Artikel 4 Absatz 2 zweiter Satz der Bundesverfassung entspricht.

Der Kanton Appenzell-Ausserrhoden hat eine Verfassungsän- derung beschlossen im Sinne einer Anpassung der Finanz- kompetenzen des Kantonsrats und des Regierungsrats an die Teuerung. Wie ein Kanton die Finanzbefugnisse kantonaler Behörden betragsmässig normiert, das liegt natürlich auch im Bereich seiner Organisationskompetenz.

Endlich steht hier zur Behandlung eine neue Verfassungsbe- stimmung des Kantons Graubünden betreffend Organisation der kantonalen Katastrophenhilfe, eine Bestimmung, die sich total im Rahmen der kantonalen Organisationskompetenz be- wegt.

So kann ich Ihnen namens Ihrer Petitions- und Gewährlei- stungskommission empfehlen, den uns unterbreiteten Bun- desbeschluss 90.088 betreffend die Gewährleistung dieser vier Verfassungsänderungen zu genehmigen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes

29 Stimmen (Einstimmigkeit)

Dobler, Berichterstatter: Die Finanzkommission nahm mit Be- friedigung vom erfreulichen Ergebnis der Finanzrechnung Kenntnis. Erneut wurden die Erwartungen des Voranschlags um ziemlich genau 400 Millionen Franken übertroffen. Die Fi- nanzrechnung des Bundes schliesst 1990 zum fünften Mal in Folge mit einem Ueberschuss ab. Bei Ausgaben in Höhe von 30,1 Milliarden Franken und Einnahmen von 31,2 Milliarden Franken liegt das Plus bei 1,058 Milliarden Franken.

Die kumulierten Ueberschüsse der Jahre 1986 bis 1990 belau- fen sich damit auf 6,2 Milliarden Franken. Dieser Betrag wurde je zur Hälfte zum Schuldenabbau und zur Deckung des Fi- nanzbedarfs der Regiebetriebe verwendet.

Die Schuldensituation hat sich wesentlich verbessert. Die ex- ternen Schulden des Bundes von knapp 24 Milliarden Fran- ken entsprachen 1990 rund fünf Prozent des Bruttoinlandpro- dukts. Die entsprechende Verschuldungsquote betrug 1985 noch zirka 8 Prozent, bei Bundesschulden von 28,2 Milliarden Franken.

Die Nettozinslast als Indikator für den finanzpolitischen Hand- lungsspielraum ist zufolge des hohen Zinsniveaus um 44 Mil- lionen Franken auf 365 Millionen Franken angestiegen. Dies entspricht 1,2 Prozent der Gesamteinnahmen gegenüber 1,1 Prozent im Jahre 1989. 1982 verschlang die Nettoverzin- sung noch 3,3 Prozent der Bundeseinnahmen.

Die Gesamtrechnung des Bundes - vergleichbar mit der pri- vatwirtschaftlichen Erfolgsrechnung - weist dagegen einen Reinaufwand von 350 Millionen Franken auf. Kumuliert seit 1986 bleiben noch ein Vermögenszuwachs von 946 Millionen Franken und damit eine Verminderung des Fehlbetrags in der Bilanz auf rund 17,5 Milliarden Franken.

Der Bundeshaushalt überschritt 1990 erstmals die Marke von 30 Milliarden Franken. Die Ausgaben des Bundes nahmen bei einem Wachstum des Bruttoinlandprodukts von 9,3 Prozent beschleunigt um 9,7 Prozent zu. Die Staatsquote verharrte auf dem Niveau des Vorjahres von 9,5 Prozent, was vor allem dem markanten Wirtschaftswachstum zu verdanken ist.

Das negative Ergebnis der Gesamtrechnung sowie die sich verschlechternde Situation bei Kantonen und Gemeinden sind Vorboten eines finanzpolitischen Wetterumschlags. Die Finanzkommission liess sich über die voraussehbare rasche Verschlechterung der Bundesfinanzen orientieren. Bereits in der Staatsrechnung 1990 sind die direkte Bundessteuer mit 90 Millionen Franken und die Stempelabgaben mit rund 100 Millionen Franken hinter dem Budget zurückgeblieben. Es handelt sich um einen deutlichen Trend. Effektiv sind es nämlich die überaus hohen Eingänge der Verrechnungs- steuer und das starke Anwachsen der Warenumsatzsteuerein- nahmen, die zur Hauptsache die guten Rechnungsab- schlüsse in den letzten Jahren herbeigeführt haben. Daraus ist zu folgern, dass im Falle einer weiteren Abkühlung der Wirt- schaftslage die gute Finanzlage rasch ins Gegenteil umschla- gen kann.

Einiges spricht dafür, dass im Jubiläumsjahr die Schönwetter- periode der Bundesfinanzen zu Ende gehen wird. Die durch positive Rechnungsabschlüsse genährte Ausgabenfreudig- keit und die Auswirkungen der markanten Teuerung treffen nun auf eine abgeschwächte Entwicklung der Steuereinnah men, was schon in der Staatsrechnung 1991 zu erheblichen Ausgabenüberschüssen führen dürfte.

An den Nationalrat - Au Conseil national

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Kantonsverfassungen (FR, BS, AR, GR). Gewährleistung Constitutions cantonales (FR, BS, AR, GR). Garantie

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Dans

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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

Année

1991

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

03

Séance Seduta

Geschäftsnummer 90.088

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.06.1991 - 08:00

Date

Data

Seite

394-394

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Ref. No

20 020 192

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Palavras-chave

constitutional guaranteecantonal constitutionorganizational competenceadministrative courtgender equalityfinancial competencesdisaster relief

Extraído pela Omnilex

Questão jurídica principal

Whether the federal guarantee should be granted to the four cantonal constitutional amendments

Decisão extraída

The guarantee was approved for all four cantonal amendments.

Fundamentação extraída

The reported amendments fell within cantonal organizational competence and were compatible with federal law.

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