Petition on war materiel exports accepted for filing

20018901Prática Administrativa Federal (VPB)14 de jun. de 1990Granted

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Resumo

The Council dealt with Amnesty International’s petition on war materiel exports. The rapporteur explained that the National Council had already transmitted the petition to the Federal Council and that the committee proposed taking note of it again with the same four demands. The Council agreed. The bulletin also notes an interruption of the debate on the related item and includes the text of an interpellation concerning DMF construction in Bilten.

Regest

Parliamentary petition procedure; taking note and filing of a petition may be supported by the competent committee where the matter has already been transmitted to the Federal Council. The record reflects acceptance of the committee proposal and interruption of the debate on the related business (cf. bulletin entry).

Texto completo

E 14 juin 1990

404

Interpellation Iten

dafür wollen wir in der Friedenspolitik Massnahmen, Akzente setzen. Wir wollen uns nicht mit kleinen Rinnsalverschiebun- gen zufriedengeben. Das ist ungefähr die Philosophie. Ich hoffe sehr, dass ich auf Ihre Hilfe zählen darf, wenn sich sol- che Umstrukturierungen in Vorlagen, die Ihnen unterbreitet werden, niederschlagen.

Genehmigt - Approuvé Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Seite 78 der Beilage zur Botschaft Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon la page 79 de l'annexe du message

Angenommen - Adopté

Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu

Petition - Pétition 90.250

Petition von Amnesty International. Kriegsmaterialexport Pétition d'Amnesty International. Exportation de matériel de guerre

Bühler, Berichterstatter: Der Nationalrat hat diese Petition am 7. März 1990 dem Bundesrat zur Kenntnisnahme überwiesen. Dem Bundesrat ist das Problem also bereits bekannt. Die GPK schlägt Ihnen vor, dies heute ebenfalls zu tun, und zwar mit den genau gleichen vier Forderungen. Ich gebe sie Ihnen nochmals bekannt:

  1. Selbständige Prüfung des Kriteriums der Menschenwürde gemäss Artikel 11 Absatz 2 des Kriegsmaterialgesetzes.

  2. Veröffentlichung der EMD-Statistik über die Ausfuhr von Kriegsmaterial aus der Schweiz.

  3. Ein Kriegsmaterialbegriff der Verordnung entsprechend je- nem des Gesetzes - es wurden Differenzen festgestellt.

  4. Eine Prüfung seitens des Bundesrates, ob und wie die Ver- mittlung von Kriegsmaterial und der Technologietransfer im Rüstungsbereich durch eine Anpassung des Kriegsmaterial- gesetzes erfasst werden könnten.

Das sind die vier Forderungen, hinter die sich der Nationalrat mit der Ueberweisung der Petition stellte. Die ständerätliche GPK hat sich diesen Forderungen angeschlossen. Ich bitte Sie um Zustimmung.

Zustimmung - Adhésion

90.328 Interpellation Iten EMD-Neubauten in Bilten Constructions du DMF à Bilten

Wortlaut der Interpellation vom 7. Februar 1990

Ausgelöst durch die Reorganisation im Festungswachtkorps Anfang der 80er Jahre wurden in Glarus bei der damaligen FW Kp 14 etwa 30 Arbeitsplätze wegrationalisiert. Mit «Koberio» versprach das EMD Ersatzarbeitsplätze zu schaffen und traf Abklärungen für einen möglichen Standort des Fest Mat Parks BAGF. Planung und Projektierung dieses Bauvorhabens wur- den durch das Bundesamt für Genie und Festungen (BAGF) in Lachen in Auftrag gegeben. Anfang 1985 zeigte sich, dass der ausgewählte Standort in Bilten für diesen Fest Mat Park wenig geeignet war. In der Folge versuchte man, mit grossem Ko- stenaufwand den Baugrund zu sichern. Im Frühjahr 1989 ord- nete der Direktor BAGF, Div Siegenthaler, einen Baustopp an. Gleichzeitig erhielt ein Ingenieurbüro in Zürich den Auftrag, technische Abklärungen durchzuführen, um definitive Ent- scheidungsgrundlagen für eine Weiterführung oder für das Abblasen der fragwürdigen Bauübung zu erhalten.

Ausgelöst wurde nun die Diskussion in der Oeffentlichkeit durch eine Interpellation im Glarner Landrat.

Fragen an den Bundesrat:

  • Wie gross ist der Zeitverzug, und wird das Bauvorhaben (Hochregallager) wie vorgesehen realisiert?

  • Wie viele Millionen Franken sind bereits investiert worden, und wie viele Millionen Franken sind dazu noch notwendig? - Wieviel soll das ganze Bauvorhaben kosten?

  • Ist der Bundesrat bereit abzuklären, ob mit der Ausserdienst- stellung von technisch veralteten Festungsanlagen ein Ver- zicht auf den Bau des Fest Mat Parks nicht sinnvoll wäre, da ja weniger Lagerkapazität gebraucht wird als ursprünglich vor- gesehen?

  • Könnte dieses Areal (mit zwei SBB-Gleisanschlüssen) auch eine mögliche Variante für die Standortverschiebung des eid- genössischen Zeughauses in Rapperswil sein, damit wenig- stens ein Teil der bereits getätigten Investitionen für das EMD genutzt werden könnte?

  • Was ist mit dem Personal vorgesehen, das durch das BAGF mit späterem Dienstort Glarus rekrutiert wurde und immer noch rekrutiert wird?

  • Sind zwangsweise Dienstortversetzungen dieses Personals zu erwarten, oder ist die KMV allenfalls bereit, dieses Personal zu übernehmen?

  • Ist der Bundesrat bereit abzuklären, ob eine Koordination al- ler in der Linth-Ebene tätigen militärischen Verwaltungsstellen notwendig ist, um einerseits alle künftigen militärischen Be- dürfnisse offenzulegen und andererseits die raumplaneri- schen Aspekte rechtzeitig berücksichtigen zu können, aber auch eine Personalsituation zu schaffen, die das Klima für die Artillerieschiessen mit Pz-Haubitzen bei der Zivilbevölkerung merklich verbessert?

Texte de l'interpellation du 7 février 1990

A la suite de la réorganisation du corps des gardes-fortifica- tions qui a eu lieu au début des années 80, environ 30 emplois ont été supprimés dans l'ancienne cp GF 14, à des fins de ra- tionalisation. Le Département militaire fédéral a promis de compenser ces pertes en créant des emplois grâce au «Groupe de coordination pour le maintien des emplois dans les entreprises du DMF des régions de montagne (Koberio)» et a fait rechercher un emplacement où il serait possible d'ins- taller le parc mat fort OFGF. L'Office fédéral du génie et des for- tifications (OFGF) a donné mandat à une entreprise de Lachen de procéder à la planification et à l'élaboration de ce projet de construction. Au début de 1985, il est apparu que l'emplace- ment choisi à Bilten ne convenait pas pour le parc en question.

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Ständerat

Conseil

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Consiglio

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08

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14.06.1990 - 08:00

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Palavras-chave

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