National Council extends deadline for water initiative

20016788Prática Administrativa Federal (VPB)7 de out. de 1988Granted

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The National Council decided, by 105 votes to 26, to reject the minority proposal and extend by one year the deadline for treating the popular initiative 'zur Rettung unserer Gewässer' under Article 27(5bis) of the Parliamentary Business Act. The reporter justified the extension by the imminent expiry of the existing deadline and the need for additional time to consider the initiative and the indirect counterproposal. The same bulletin also records unanimous final approval of parliamentary initiatives 85.226 and 88.233.

Sumário Omnilex

Art. 27 Abs. 5bis Geschäftsverkehrsgesetz; Verlängerung der Behandlungsfrist einer Volksinitiative durch das Parlament; die Fristverlängerung ist zulässig, wenn die bestehende Frist abzulaufen droht und für die Beratung von Volksinitiative und Gegenentwurf zusätzlicher Beratungsbedarf besteht. Das parlamentarische Ermessen wird durch verfahrensökonomische und terminliche Zwänge geprägt; ein Minderheitsantrag auf Ablehnung der Verlängerung kann mit Mehrheitsbeschluss verworfen werden (vgl. Erwägung/Plenumsvotum).

Texto completo

  1. Oktober 1988 N

1527

Schlussabstimmungen

Präsident: Die Kommission beantragt, die Frist zur Behand- lung der Volksinitiative «zur Rettung unserer Gewässer» nach Artikel 27 Absatz 5bis des Geschäftsverkehrsgesetzes zu verlängern bis zum 8. Oktober 1989. Das Wort zu diesem Geschäft hat Herr Zwygart.

Zwygart: Im Namen der LdU/EVP-Fraktion beantrage ich, den Antrag der Kommission abzulehnen. Seit fast 13 Jahren haben die Bundesbehörden den Auftrag des Schweizervol- kes für die Regelung zur Sicherung angemessener Restwas- sermengen. Zuerst liess man sich bei der Verwaltung Zeit. Wenn die Volksinitiative «zur Rettung unserer Gewässer» nicht erfolgreich lanciert worden wäre, hätten Fische und Wasserpflanzen wohl für ewig auf ein nicht fast trockenes Wasserbett warten müssen. Seit anderthalb Jahren liegt nun der indirekte Gegenvorschlag in Form der Revision des Gewässerschutzgesetzes auf dem Tisch von Ständerat und Nationalrat. Der Ständerat hat in einer massiven Verzöge- rungstaktik das Geschäft verschleppt. Nun soll der National- rat die Suppe auslöffeln; da sind wir dagegen. Der National- rat darf nicht Hand bieten für die Schmälerung der Volks- rechte. Die Volksinitiative «zur Rettung unserer Gewässer» hat Uebergangsbestimmungen mit einer Zweijahresfrist. Schieben wir den Termin hinaus, wird auch der Abstim- mungstermin hinausgeschoben und somit auch die Initia- tive in einer gewissen Art umgangen. Es geht also aus staatspolitischen Gründen nicht. Abgesehen davon: Zur Beratung der Initiative haben wir Zeit genug, die Zeit fehlt höchstens für die Beratung des indirekten Gegenvorschla- ges. Zudem ist es noch gar nicht sicher, dass ein revidiertes Gewässerschutzgesetz ohne Volksabstimmung über die Runden kommt. Hören Sie sich doch etwas um, etwa in Fischerkreisen! Der Ständerat hat dieses Gesetz verwässert, so dass für viele Lobbyisten das alte Gesetz besser ist. Im übrigen ist es eine Illusion zu meinen, mit der Trölerei könne man mehr Wasserkraft nutzen; denn Naturschutzorganisa- tionen haben erfolgreich beim Bundesgericht in Sachen Restwassermengen interveniert. Das Bundesgericht wendet den dreizehnjährigen Verfassungsartikel - Gewässerschutz hin oder her - schon an. Aber es ist eine Blamage für das Parlament, wenn uns das Gericht sagen muss, in welche Richtung es geht. Es geht um Volksrechte. Hier dürfen wir uns als Parlament keine krummen Touren erlauben. Das Volk lässt sich nämlich nicht so leicht täuschen. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag abzulehnen.

Rüttimann, Berichterstatter: Die Macht des Faktischen ist auch hier grösser. Es ist tatsächlich so, dass die vierjährige Frist morgen, am 8. Oktober, abläuft. Also hätten wir in unserem Rat gar keine Gelegenheit mehr, dazu Stellung zu nehmen, weder zur Volksinitiative noch zum Gegenvor- schlag. Den Antrag zur Verlängerung um ein Jahr, der Ihnen vorliegt, wollen wir respektieren. Wir haben bereits diese Woche die Sitzungsdaten festgelegt, und zwar beginnen wir wegen des Zeitablaufs absichtlich schon unmittelbar vor Weihnachten, am 21. und 22. Dezember. Das ist für viele Mitglieder der Kommission ein Opfer. Die weiteren Kommis- sionssitzungen sind auf Februar bis April angesetzt. Wir hoffen, dass wir die Vorlage nächstes Jahr in der Junises- sion behandeln können.

Ich glaube, es ist ein Gebot der Vernunft, den Antrag der LdU/EVP-Fraktion abzulehnen und diese Verlängerung um ein Jahr zu beschliessen. Ich stelle Ihnen in diesem Sinne Antrag.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission (Fristverlängerung) Dagegen

105 Stimmen 26 Stimmen

85.226

Parlamentarische Initiative (Spoerry) Volksinitiative und Gegenentwurf Initiative parlementaire (Spoerry) Initiative populaire et contre-projet

Siehe Jahrgang 1987, Seite 1597 - Voir année 1987, page 1597 Beschluss des Ständerates vom 23. Juni 1988 Décision du Conseil des Etats du 23 juin 1988

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Gesetzentwurfes 132 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

88.233

Parlamentarische Initiative Reorganisation der Parlamentsdienste Initiative parlementaire Réorganisation des services du Parlement

Siehe Seite 1296 hiervor - Voir page 1296 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 5. Oktober 1988 Décision du Conseil des Etats du 5 octobre 1988

A. Geschäftsverkehrsgesetz Loi sur les rapports entre les conseils

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Gesetzentwurfes 139 Stimmen (Einstimmigkeit)

B. Bundesbeschluss über die Parlamentsdienste Arrêté fédéral sur les services du Parlement

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Beschlussentwurfes

149 Stimmen

(Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Parlamentarische Initiative Reorganisation der Parlamentsdienste Initiative parlementaire Réorganisation des services du Parlement

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Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1988

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

88.233

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.10.1988 - 08:00

Date

Data

Seite

1527-1527

Page

Pagina

Ref. No

20 016 788

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Palavras-chave

parliamentary proceduredeadline extensionpopular initiativecounterproposalfinal voteunanimitywater protection

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Questão jurídica principal

Whether the deadline for the popular initiative 'zur Rettung unserer Gewässer' should be extended until 1989-10-08.

Decisão extraída

The Council approved the Commission's request and extended the deadline by one year.

Fundamentação extraída

The reporter argued that the existing time limit expired the next day and that practical scheduling required more time to deliberate both the initiative and the indirect counterproposal; the Council rejected the minority objection.

Questão jurídica principal

Final approval of the parliamentary initiative 85.226 concerning the popular initiative and counterproposal.

Decisão extraída

The draft was adopted unanimously in final vote.

Fundamentação extraída

The bulletin records a final vote in which the Council approved the bill without dissent.

Questão jurídica principal

Final approval of parliamentary initiative 88.233 on the reorganization of parliamentary services, including the related federal decree.

Decisão extraída

Both the law on relations between the Councils and the federal decree on parliamentary services were adopted unanimously.

Fundamentação extraída

The final votes show unanimous approval of both draft acts.

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