IMF structural adjustment facility: motion to refuse entry

20016628Prática Administrativa Federal (VPB)19 de set. de 1988

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Resumo Omnilex

The Federal Council submitted a proposal concerning the International Monetary Fund’s structural adjustment facility. In the National Council, the commission proposed entry into debate, while Rechsteiner and Ziegler moved for non-entry. The excerpt does not contain the final deliberation or vote on the substance of the proposal, only the pending procedural motions.

Sumário Omnilex

Parliamentary procedure; consideration of a federal proposal and competing motions for entry into debate and non-entry. Where the excerpt does not disclose the ensuing vote or final resolution, no dispositive outcome can be extracted; the procedural status remains limited to the tabling of the proposal and the opposing motions.

Texto completo

Fonds monétaire international. Facilité d'ajustement structurel

998

N

19 septembre 1988

Annahme aus, dass die Einnahmeverluste relativ gering sein werden und teilweise durch die Anwendung anderer Ver- tragsbestimmungen wieder ausgeglichen werden. Zur posi- tiven Bilanz zählt der Bundesrat ebenfalls den mit dem Abkommen verbundenen erhöhten Schutz der schweizeri- schen wirtschaftlichen Interessen in der Elfenbeinküste. Das Abkommen wurde von den Kantonen und den interes- sierten Wirtschaftskreisen im Vernehmlassungsverfahren positiv bewertet.

Der Ständerat hat dem Bundesbeschluss in der Sommerses- sion 1988 ohne Gegenstimme zugestimmt. Die einstimmige Kommission beantragt Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zum Bundesbeschluss über ein Doppelbe- steuerungsabkommen mit der Elfenbeinküste.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes 134 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

88.018

Doppelbesteuerung. Abkommen mit Norwegen Double imposition. Convention avec la Norvège

Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. Februar 1988 (BBI II, 345) Message et projet d'arrêté du 24 février 1988 (FF II, 353) Beschluss des Ständerates vom 9. Juni 1988 Décision du Conseil des Etats du 9 juin 1988

Herr Allenspach unterbreitet im Namen der Wirtschaftskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:

Mit dieser Vorlage beantragt der Bundesrat die Genehmi- gung einer Revision des Doppelbesteuerungsabkommens mit Norwegen aus dem Jahre 1956. Das von Norwegen 1979 eingereichte Revisionsbegehren stand im Zusammenhang mit steuerlichen Problemen, die bei der Erforschung und Ausbeutung der Bodenschätze in der Nordsee entstanden waren. Daraus entstehende Einkünfte und Gewinne sollten in Norwegen auch steuerlich erfasst werden können.

Dem norwegischen Begehren nach einer Anerkennung der fiktiven Betriebsstätte auf dem Kontinentalsockel, wonach eine nur 30 Tage im Jahre übersteigende Erforschung und Ausbeutung von Bodenschätzen auf dem Norwegen zuge- sprochenen Kontinentalsockel eine Betriebsstå !te mit allen steuerlichen Folgen begründet hätte, konnte schweizeri- scherseits nicht entsprochen werden, weil sich eine solche Bestimmung einseitig zugunsten Norwegens ausgewirkt hätte. Man kam dann überein, den territorialen Geltungsbe- reich des Abkommens auf das Festland und di , Territorial-

gewässer zu beschränken und den Kontinentalsockel aus- zunehmen. Diese Lösung könnte zwar in Einzelfällen zu Doppelbesteuerungen führen; der Bundesrat ist jedoch gewillt, diesen Nachteil in Kauf zu nehmen, um einseitige Konzessionen der Schweiz und damit ungünstige präjudi- zielle Auswirkungen zu vermeiden.

Nach norwegischem Recht wird die Doppelbesteuerung gemildert, weil ausgeschüttete Gewinne bei der Berech- nung der Staatssteuer vom Gewinn der Gesellschaft in Abzug gebracht werden können. Das Abkommen trägt die- sem Umstand insoweit Rechnung, als Norwegen auf Divi- denden generell eine Quellensteuer von 15 Prozent erheben darf, während die Schweiz ihre Steuer im Beteiligungsver- hältnis auf 10 Prozent zu begrenzen hat.

Zinsen und Lizenzgebühren können nur im Wohnsitzstaat des Empfängers besteuert werden.

Besondere Bestimmungen werden für die Besteuerung der Einkünfte aus unselbständiger und selbständiger Erwerbs- tätigkeit vereinbart, die vom norwegischen Festland aus im Zusammenhang mit der Erforschung und Ausbeutung von Bodenschätzen des norwegischen Kontinentalsockels aus- geübt werden. Halten sich Personen, die einer Beschäfti- gung dieser Art nachgehen, innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten länger als 183 Tage in Norwegen auf, so steht Norwegen das Besteuerungsrecht für die Erwerbseinkünfte zu. Sollte Norwegen von dieser Besteuerungsbefugnis kei- nen Gebrauch machen, hat die Schweiz ein subsidiäres Besteuerungsrecht.

Gemäss schweizerischer Abkommenspolitik sieht der Artikel über den Informationsaustausch vor, dass nur diejenigen Auskünfte ausgetauscht werden können, die für die richtige Anwendung des Abkommens notwendig sind.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes

147 Stimmen

(Einstimmigkeit)

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

88.044

Internationaler Währungsfonds. Strukturanpassungsfazilität Fonds monétaire international. Facilité d'ajustement structurel

Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Mai 1988 (BBI II, 1453) Message et projet d'arrêté du 25 mai 1988 (FF II, 1417)

Antrag der Kommission Eintreten

Antrag Rechsteiner/Ziegler Nichteintreten

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Doppelbesteuerung. Abkommen mit Norwegen Double imposition. Convention avec la Norvège

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1988

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

01

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.018

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.09.1988 - 14:30

Date

Data

Seite

998-998

Page

Pagina

Ref. No

20 016 628

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Palavras-chave

IMFstructural adjustmententry into debatenon-entry motionparliamentary procedure

Extraído pela Omnilex

Questão jurídica principal

Whether the National Council should enter into debate on the IMF structural adjustment facility proposal.

Questão jurídica principal

Whether the Rechsteiner/Ziegler motion for non-entry should be adopted.

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