National Council postpones decision on Geneva maternity initiative

20012965Prática Administrativa Federal (VPB)13 de dez. de 1984Settled

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The National Council dealt with Geneva's cantonal initiative on maternity protection. Instead of deciding immediately whether to give it follow or to classify it, the Council accepted Gautier's order motion by 98 votes and unanimously reserved its decision until the Council of States had finished considering the related health-insurance revision. The initiative itself was therefore not finally disposed of in this sitting.

Sumário Omnilex

Cantonal initiative; order motion to postpone classification pending related parliamentary proceedings. Where the decisive federal legislative context is still unresolved in the other chamber, the Council may, for reasons of procedural economy and coherence, reserve its decision on a cantonal initiative rather than immediately class it or decide on follow-up; acceptance of the order motion suspends final treatment of the initiative until the related matter has been decided (consid. not specified).

Texto completo

  1. Dezember 1984 N

1849

Initiative des Kantons Genf

Präsident: Der Bundesrat beantragt Ihnen gemäss Seiten 1 bis 3 der Botschaft die Abschreibung verschiedener persön- licher Vorstösse. Die Kommission hat Ihnen einen schriftli- chen Zusatzantrag auf Abschreibung weiterer persönlicher Vorstösse unterbreitet.

Zustimmung - Adhésion

Eggli-Winterthur, Berichterstatter: Es ist mir ein Bedürfnis, nach Abschluss dieser Beratungen zum KMVG noch einige persönliche Worte zu sagen. Vorerst möchte ich erklären, dass mir immer noch eine Bemerkung von Frau Ribi vom Herbst 1981, als wir die Arbeit aufnahmen, im Kopf ist und während der Herbstsession - auch gestern und heute - durch den Kopf ging. Frau Ribi erklärte damals, sie freue sich, dass ich Präsident dieser Kommission sei. Sie sei davon überzeugt, dass ich auch eines der Kommissionsmit- glieder sei, die versuchen würden, eine tragfähige Lösung zu finden. Ich antwortete ihr, dass ich froh wäre, wenn diese Meinung bei allen Kommissionsmitgliedern und auch bei ihren Fraktionsvertretern vorhanden wäre.

Man ist in diesem Zusammenhang hin und wieder etwas enttäuscht worden. Aber man hat auch Erfreuliches erlebt. Für mich persönlich war sehr erfreulich, wie die Bundesräte Hürlimann und Egli sich für diese Vorlage eingesetzt haben und bereit waren, Berichte erstellen zu lassen und Kompro- misse zu suchen. Für mich war aber auch erfreulich, feststel- len zu dürfen, wie die Verwaltung gearbeitet hat. Ich denke an die Subkommissionssitzungen, für welche innert Wochenfrist mehrere Berichte erstellt werden mussten, und konnte feststellen, dass unsere Verwaltung bereit ist, an Wochenenden zu arbeiten und an Abenden länger zu arbei- ten, ohne davon ein grosses Aufheben zu machen. Dazu müssen wir Sorge tragen, und wir müssen dankbar sein, dass unsere Beamten und Mitarbeiter in den Bundesämtern für das Parlament diese Arbeit leisten.

Ich möchte in diesem Sinne auch der Verwaltung danken. Danken möchte ich auch den Mitgliedern der Kommission für ihre Mitarbeit. Ich konnte mir gegenüber immer ein faires Verhalten feststellen, auch wenn die Beschlüsse mir nicht immer gepasst haben. Trotzdem möchte ich danken.

Bundesrat Egli: Ich danke für die anerkennenden Worte Ihres Herrn Kommissionsreferenten mir gegenüber. Ich werde sie an meinen Vorgänger, Herrn alt Bundesrat Hürli- mann, weiterleiten. Ich möchte diesen Dank aber auch an die Kommission und insbesondere an ihren Präsidenten zurückgeben.

Sie haben uns mit einer der heutigen Motionen sozusagen den Auftrag erteilt, sofort eine Totalrevision des Gesetzes an die Hand zu nehmen, sobald dieses Sofortprogramm einmal unter Dach sein wird. Ich gebe der bestimmten Hoffnung Ausdruck, dass im Zweitrat die Beratungen etwas abgekürzt werden können, sonst könnte ich Ihnen nicht garantieren, dass die Differenzbereinigung noch unter meinem Beisein beendigt wird.

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

81.202 Initiative des Kantons Genf Schutz der Mutterschaft Initiative du canton de Genève Protection de la maternité

Texte de l'initiative du canton de Genève du 1er juillet 1981 Le canton de Genève propose d'améliorer les dispositions légales visant à protéger efficacement la maternité.

Herr Eggli-Winterthur unterbreitet namens der Kommission für die Teilrevision der Krankenversicherung folgenden schriftlichen Bericht:

  1. Am 1. Juli 1981 reichte der Regierungsrat des Kantons Genf eine Standesinitiative für die Verbesserung der gesetz- lichen Bestimmungen für einen wirksamen Mutterschafts- schutz ein.

  2. Das Büro überwies die Standesinitiative der Kommission, welche die Botschaft und den Gesetzesentwurf vom 19. August 1981 über die Teilrevision der Krankenversiche rung vorzuberaten hatte. Nach dieser Vorlage bleibt die Mutterschaftsversicherung wie bisher in die Krankenversi- cherung integriert.

  3. Die Kommission hat die Vorlage beraten und dem Rat ihre Anträge in der Form eines «Sofortprogramms» unter- breitet, in welches auch die Bestimmungen der bundesrätli- chen Vorlage für einen ausreichenden Mutterschaftsschutz übernommen wurden.

Mit den Beschlüssen des Rates zur Teilrevision der Kranken- versicherung wurde materiell auch zur Standesinitiative des Kantons Genf Stellung genommen. Die Kommission ver- weist daher auf die entsprechende Debatte im Rat.

Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt, der Standesinitiative keine Folge zu geben und sie abzuschreiben.

Proposition de la commission

La commission propose de ne pas donner suite à l'initiative du canton de Genève et de la classer.

Antrag Christinat Der Initiative Folge geben.

Proposition Christinat Donner suite à l'initiative.

M. Gautier: Je voudrais rappeler très brièvement que dans son Traité de droit constitutionnel, le professeur Jean-Fran- çois Aubert affirme que l'initiative cantonale est une initia- tive «faible». Je suis bien entendu d'accord avec lui, mais ce n'est pas une raison pour la traiter légèrement.

Le canton de Genève nous a adressé une initiative cantonale dans laquelle il demande d'adopter un certain nombre de points relatifs à l'assurance maternité. Ces points ont été admis pour le moment par ce conseil, mais nous ne savons absolument pas quelle sera l'issue des délibérations du Conseil des Etats. Dans ces conditions, je vous propose de ne pas classer cette initiative mais de réserver notre décision jusqu'au moment où le Conseil des Etats se sera prononcé sur le projet de révision de la loi sur l'assurance maladie et maternité.

Präsident: Ich habe diesen Antrag von Herrn Gautier eigent- lich als Ordnungsantrag verstanden. Daneben haben Sie ja den Antrag der Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben, und einen Antrag von Frau Christinat, der Initiative Folge zu geben. Ich würde meinen, dass man zuerst über den Antrag von Herrn Gautier abstimmen müsste.

Abstimmung - Vote

Für den Ordnungsantrag Gautier

98 Stimmen (Einstimmigkeit)

Wortlaut der Initiative des Kantons Genf vom 1. Juli 1981 Der Kanton Genf beantragt, die gesetzlichen Bestimmungen für einen wirksamen Mutterschaftsschutz zu verbessern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Initiative des Kantons Genf Schutz der Mutterschaft Initiative du canton de Genève Protection de la maternité

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1984

Année

Anno

Band

V

Volume

Volume

Session

Wintersession

Session

Session d'hiver

Sessione

Sessione invernale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

81.202

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

13.12.1984

Date

Data

Seite

1849-1849

Page

Pagina

Ref. No

20 012 965

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Palavras-chave

cantonal initiativematernity protectionparliamentary procedureorder motionpostponement

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Questão jurídica principal

Whether the National Council should reserve its decision on the Geneva cantonal initiative until the Council of States had decided on the related reform.

Decisão extraída

Yes. The order motion was accepted unanimously, so the Council postponed any final decision on the initiative.

Fundamentação extraída

Members considered it premature to class the initiative before the Council of States had completed its deliberations on the accompanying reform.

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