Motion on faster Leopard 2 procurement converted to postulate

20012538Prática Administrativa Federal (VPB)21 de jun. de 1984Partially Granted

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Resumo

In the National Council, Motion 84.346 by Graf concerned accelerating the license production and delivery of Leopard 2 tanks so that at least two battalions per year could be converted. The Federal Council opposed the motion in its original form, arguing that the question was premature, that practical and financial parameters were not yet known, and that special financing would conflict with budget rules. It therefore proposed conversion into a postulate. The motionary accepted the conversion, while Herczog objected to the postulate. The debate and vote were postponed to a later session.

Regest

Parliamentary motion; conversion into postulate; where the executive considers the requested measure premature and insufficiently substantiated, it may propose a softer parliamentary instrument. Acceptance of the conversion by the motionary leaves the substantive request unresolved and defers decision-making; objections do not prevent postponement of debate and vote.

Texto completo

Motion Graf

940

N

21 juin 1984

Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 12.35 Uhr La séance est levée à 12 h 35

Nachtrag zur 15. Sitzung - Complément à la 15e séance

84.346 Motion Graf Panzerbeschaffung Leopard 2 Acquisition du Léopard 2

Wortlaut der Motion vom 8. März 1984

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit nach Anlauf der Lizenzfabrikation so rasch als mög- lich mindestens zwei Panzerbataillone pro Jahr umgerüstet werden können, ohne dass durch diese erhöhte Produk- tionsrate andere eingeplante Vorhaben zurückgestellt wer- den müssen.

Texte de la motion du 8 mars 1984

Le Conseil fédéral est chargé de faire en sorte que, après le démarrage de la fabrication sous licence du Léopard 2, deux bataillons par année au moins en soient dotés au plus vite, sans que cette production accélérée ne nuise à d'autres projets.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Hari, Hofmann, Mühlemann, Ogi, Schnyder-Bern, Spälti, Weber-Schwyz (7)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die vorgesehene Lizenzproduktion von 385 Panzern bei einer Kadenz von 36 pro Jahr würde sich über eine derart lange Periode erstrecken, dass die beschaffungs- und teuerungsseitigen Risiken kaum absehbar sind. Um diese Risiken in Grenzen zu halten, sollten derartige Grossvorha- ben in möglichst kurzer Zeit abgewickelt werden können. Neben der erhöhten dissuasiven Wirkung einer beschleu- nigten Ablieferung könnten möglicherweise sogar erheb- liche Einsparungen erzielt werden.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral

Wie in der inzwischen veröffentlichten Botschaft vom 29. Februar 1984 zum Rüstungsprogramm 1984 erläutert wird, sollen nach Anlauf der Lizenzfabrikation monatlich drei Kampfpanzer gebaut und abgeliefert werden, was erlaubt, jährlich ein Panzerbataillon mit dem neuen Kampf- panzer auszurüsten.

Verschiedene Kreise wünschen aus militärischen Gründen eine raschere Umrüstung auf den Panzer. Sie fordern - wie die vorliegende Motion - einen Beschaffungsrhythmus von sechs Panzern pro Monat und die Ausrüstung von zwei Bataillonen pro Jahr, was an sich vom militärischen Gesichtspunkt aus wünschenswert wäre.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die Frage einer allfälligen Erhöhung der Ablieferungskadenz nicht vor Ende der laufenden Legislatur stellen wird. Sofern die eidgenös sischen Räte der Botschaft zustimmen, werden die ersten 35 Panzer, die wir fertig kaufen, Ende 1987 an die Truppe

ausgeliefert. Anschliessend müssen die nötigen praktischen Erfahrungen für die Ausbildung, den Betrieb und den Unterhalt der neuen Panzer gewonnen werden. Die Ablieferung der 175 Lizenzpanzer beginnt voraussichtlich erst im Herbst 1988. Auf diesen Zeitpunkt wird auch der Finanzrahmen für die Legislatur 1988 bis 1991 bekannt sein. Es werden vorab die verfügbaren finanziellen Mittel sein, die den Entscheid des Bundesrates bestimmen werden. Heute darüber zu entscheiden wäre verfrüht.

Ein Bericht der Finanzverwaltung vom 4. Mai 1984 weist nach, dass die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, auf dem Weg einer beschleunigten Ablieferungskadenz wirkliche Einsparungen zu erzielen.

Nach Auffassung des Bundesrates darf auch eine Sonder- finanzierung nicht in Betracht gezogen werden, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Die Abwicklung des Geschäftes ausserhalb der Staats- rechnung vermöchte nichts daran zu ändern, dass sich der Bund zur Finanzierung der beschleunigten Panzerbeschaf- fung zusätzlich verschulden müsste.

  • Der Voranschlag dient der Zuteilung der knappen finan- ziellen Mittel an die einzelnen Aufgabenbereiche des Bundes. Mit der extrabudgetären Beschaffung von Rü- stungsmaterial würde ein bedeutsamer Bereich dem ordentlichen Verfahren für die Festlegung ausgaben- politischer Prioritäten teilweise entzogen.

  • Durch die Sonderfinanzierung könnten zwar wichtige Prioritätsentscheide einstweilen hinausgezögert, letztlich jedoch nicht umgangen werden.

  • D.e Finanzierung ausserhalb der Staatsrechnung liesse sich mit den Budgetgrundsätzen der Vollständigkeit und Einheit nicht vereinbaren. Sie würde deshalb eine Revision des Finanzhaushaltsgesetzes bedingen.

Aus diesen Erwägungen kann der Bundesrat die Motion in dieser Form nicht annehmen. Dieser Aspekt des Rüstungs- programmes wird übrigens gegenwärtig im Rahmen der Behandlung des generellen Vorhabens von der Militärkom- mission des Ständerates geprüft.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat um- zuwandeln.

Le président: Le Conseil fédéral accepte la motion sous forme de postulat. Le motionnaire accepte la transforma- tion. M. Herczog s'oppose au postulat. La discussion et le vote sont reportés à une session ultérieure.

Diskussion verschoben - Discussion renvoyée

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Graf Panzerbeschaffung Leopard 2 Motion Graf Acquisition du Léopard 2

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1984

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

13

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.346

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

21.06.1984 - 08:00

Date

Data

Seite

940-940

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Ref. No

20 012 538

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Palavras-chave

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