National Council approves budget vote on wine support

20012036Prática Administrativa Federal (VPB)6 de dez. de 1983Granted

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Resumo Omnilex

During the 6 December 1983 sitting, the National Council debated a 1984 budget item and approved the majority proposal by a one-vote margin, 48 to 47. The excerpt also contains later rectifications and written explanations concerning motions about an industrial PTT bakery, but no further dispositive parliamentary decision is recorded in the passage.

Sumário Omnilex

Budgetary parliamentary vote; approval by a narrow majority is sufficient when the chamber votes on the majority proposal. The excerpt records that the National Council adopted the proposal by 48 votes to 47, thereby resolving the matter in favor of the majority view.

Texto completo

Budget de la Confédération 1984

1718

N

6 décembre 1983

M. Biel que lorsqu'il parle de «bonnes années viticoles», il emploie un euphémisme. Je vous assure, Monsieur Biel, que lorsque les vignerons vaudois - dont je suis d'ailleurs - ont constaté qu'ils faisaient, en 1982, une récolte équivalant à trois fois la récolte normale, ils se sont plutôt arraché les cheveux de la tête en se demandant comment ils allaient la stocker. C'est la raison pour laquelle dans la région de La Côte, par exemple, ce vin a même été stocké dans des piscines, car on ne trouvait pas d'autres moyens possibles. Il est certain qu'en temps normal et sur une période de dix ou . de quinze ans, il est possible d'équilibrer les bonnes et les moins bonnes années. Cette année, le problème est devenu véritablement aigu et il faut assurer l'écoulement de ces récoltes. Les mesures proposées par le Conseil fédéral devraient permettre cet écoulement; il s'agit d'une part d'arriver à des prix plus normaux dans les établissements publics mais aussi de tenir compte des intérêts des petits producteurs.

M. Chevallaz, conseiller fédéral: Vous connaissez l'avis du Département fédéral intéressé qui a triomphé devant votre commission, vous connaissez également la situation difficile en raison même de la récolte surabondante de cette année, dans les milieux du vignoble. Il faut donner un coup de main à ces viticulteurs qui n'ont pas toujours vécu des situations semblables. D'autre part, je crois savoir qu'une partie de ce crédit est bloquée jusqu'à ce que la base légale que vous aurez à approuver soit admise. Dès lors, vous ne courrez pas grand risque à voter dans le sens des propositions du Conseil fédéral et de la majorité de votre commission.

Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit

48 Stimmen 47 Stimmen

Genehmigt - Approuvé

Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr La séance est levée à 12 h 50

Berichtigung - Rectification

83.313

Motion Früh Grossbäckerei der PTT Boulangerie industrielle des PTT

Siehe Seite 919 hiervor - Voir page 919 ci-devant Ergänzung - Supplément

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

  1. Wir sind zuverlässig darüber orientiert, dass die PTT in der Planungsphase (1970 bis 1972) weder das zürcherische Bäckergewerbe noch die Grossbäckerei der Migros ange- fragt haben, ob sie in der Lage wären, für die PTT-Kantinen Backwaren zu liefern.

  2. Der starke Strukturwandel im Bäckergewerbe und die Aufgabe vieler Bäckereibetriebe - allein im Raume Zürich ist in den letzten 15 Jahren die Zahl der Bäckereibetriebe von 1500 auf allerdings angebotsintensive 300 gesunken - sind Ausdruck dafür, dass Überkapazitäten in der Branche vor- handen sind; diese Tatsache traf bereits vor zehn Jahren zu.

Die Belieferung von Kantinen auch für mehrere tausend Abnehmer selbst in einer 24-Stunden-Versorgung wäre für die vorhandenen Kapazitäten überhaupt kein Problem.

  1. Wenn die PTT eine eigene Grossbäckerei einrichten wol- len, so widerspricht dies fundamental ihrem Auftrag. Es geht nicht an, dass ein staatlicher Monopolbetrieb neben den von ihm erwarteten Leistungen zusätzlich in Bereiche der Privat- wirtschaft vorstösst. Diese völlig überflüssige Zersplitterung der Kräfte ist zudem geeignet, die Gewinnsituation der PTT zu verschlechtern, was einer Subventionierung der geplan- ten PTT-eigenen Grossbäckerei oder ähnlicher Annexbe- triebe durch die PTT-Kunden bzw. den Steuerzahler gleich- käme.

  2. Das Bäckergewerbe macht, ohne zu jammern, und ohne Appelle an den Staat einen schmerzlichen Strukturwandel durch. Es steht zudem in harter Konkurrenz zu den Bäcke- reien der Grossverteiler. Es ist überhaupt nicht zu verstehen, wenn sich auch noch ein staatlicher Monopolbetrieb in dieser Branche breitmachen will.

  3. Obschon die Projektierung zehn Jahre zurückliegt, würde sich der Bau der Grossbäckerei PTT in der heutigen Zeit auswirken. In Zeiten, in denen der Bund Beschäftigungspro- gramme vorlegt, Personalstopps verfügt werden und die Privatisierung öffentlicher Tätigkeiten geprüft wird, wäre die Realisierung dieses Projektes schlechterdings unverant- wortlich.

  4. Der fehlende Wille der PTT-Planungsorgane, sich den tatsächlichen Umweltbedingungen anzupassen, zeigt sich eindrücklich darin, dass die vor mehr als zehn Jahren getrof- fenen Planungsentscheide vor der Realisierung des Vorha- bens keinerlei Neuüberprüfung unterzogen wurden. Ein Verhalten, das sich nur ein durch Monopol gesichertes Unternehmen leisten kann.

  5. Der Gesetzgeber erwartet (Landesversorgungsgesetz) vom privaten Bäckergewerbe die Aufrechterhaltung und Sicherstellung der Landesversorgung in Notzeiten. Es ist unverantwortlich, wenn ein Staatsbetrieb, der seine Herstel- lungskosten manipulieren kann, mit für ihn wesensfremden Aufgaben das angestammte Bäckergewerbe konkurrenziert.

  6. Gegenüber der Presse hat der Präsident der Generaldi- rektion der PTT-Betriebe, Hans-Werner Binz, erklärt, das Projekt sei zwar verfehlt, es sei jedoch wegen der bereits getätigten Investitionen nicht mehr zu stoppen, da ein Ver- zicht auf den Bau dieser Grossbäckerei die PTT zu teuer zu stehen käme. Diese Begründung ist nicht akzeptierbar, zeigt sie doch, dass die Auswirkungen eines Fehlentscheides der PTT auf die Branche überhaupt nicht zählen. Wenn ein Fehler begangen wurde, rechtfertigt dies nicht, auch einen zweiten zu begehen.

  7. Die Kosten einer Grossbäckerei ergeben sich zur Haupt- sache aus zugekauften Mobilien wie Backöfen, Maschinen, Klima- und Kühlanlagen usw. Wenn von bereits getätigten Investitionen die Rede ist, könnte es sich somit nur um Planungskosten sowie um allfällige Installationsanschlüsse handeln! Der Verzicht auf die Einrichtung einer PTT-Bäcke- rei hätte gemessen am Gesamtprojekt von 250 Millionen Franken eine Kostenfolge von höchstens einigen Promillen! Derartige Argumente bestätigen die Notwendigkeit einer Neuüberprüfung des PTT-Entscheides durch den Bun- desrat.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral

Der Bundesrat teilt die Sorge um die Existenz des privaten Gewerbes, das in der gegenwärtigen Wirtschaftslage teil- weise mit ernsthaften Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Bereits seit vielen Jahren haben die PTT-Betriebe die Orga- nisation und Bereitstellung der Verpflegung in den perso- nalreichen Betriebszentren der Deutschschweiz dem priva- ten Verein «Schweizer Verband Volksdienst» (SV) übertra- gen. Dasselbe gilt für die SBB. In den grossen Städten bestehen vom Personal beider Regiebetriebe benützte, vom SV geführte Personalrestaurants. Zum Verpflegungskonzept

  1. Dezember 1983 N

1719

Motion Oehler

gehört auch die rechtzeitige und ausreichende Bereitstel- lung von Backwaren. Der SV hatte diese Bäckerei zu Beginn der siebziger Jahre in sein Verpflegungskonzept für die Personalrestaurants der PTT und SBB auf dem Platze Zürich aufgenommen und die PTT-Betriebe ersucht, im damals spruchreif gewordenen Projekt «Postbetriebszentrum Zürich-Mülligen» die dafür benötigten Räume vorzusehen. Von Anfang an war geplant, die Bäckerei durch den SV und sein Personal betreiben zu lassen.

Die im neuen Postbetriebszentrum Zürich-Mülligen vorgese- hene Bäckerei wird nebst dem hauseigenen Personalrestau- rant andere Kantinen der PTT und SBB in Zürich mit Back- waren beliefern. Die Produktion bleibt in jedem Fall auf den Bedarf dieser Personalrestaurants beschränkt. Für den Betrieb der Bäckerei hat der SV drei volle Arbeitskräfte vorgesehen. Es kann deshalb nicht von einer Grossbäckerei gesprochen werden. Ein Grossbetrieb besitzt nach Aussa- gen der Fachleute eine Backfläche (= Norm zur Beurteilung der Grösse eines Bäckereibetriebes), die im Vergleich zum Betrieb in Mülligen rund fünfmal grösser ist.

Die Erstellung einer Bäckerei im Postbetriebszentrum Mülli- gen erscheint aus heutiger Sicht fragwürdig. Das Jahr 1972 indessen, in dem dieses Projekt entstand, bildete den Höhe- punkt einer langen Konjunkturperiode mit den bekannten Begleiterscheinungen. Für den SV als Verantwortlicher für einen geordneten Betrieb der PTT-Verpflegungsstätten stellte sich damals vor allem das Problem, die Lieferung von Backwaren in ausreichender Qualität und Quantität rund um die Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen sicherzustel len. Für die PTT-Betriebe war 1972 die Lagebeurteilung des mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten, auf die Massen- verpflegung spezialisierten und erfahrenen SV massgebend, der - wie aus den noch vorhandenen Akten hervorgeht - mit Bäckermeistern in Zürich Gespräche führte, dabei jedoch auf beträchtliche Schwierigkeiten stiess, insbesondere mit Blick auf den Arbeitsmarkt.

Im Zuge der Projektierung und Ausführung wurde bis Anfang 1983 gegen die Bäckerei kein Einspruch erhoben, auch dann nicht, als das Postbetriebszentrum Mülligen gegen Ende 1979 öffentlich vorgestellt und die geplante Bäckerei ausdrücklich erwähnt wurde. Gestützt auf das 1972 ausgearbeitete Verpflegungskonzept des auf diesem Gebiet erfahrenen SV für die Personalrestaurants der PTT und SBB in Zürich, worin auch die Bäckerei Mülligen inte- griert war, bestand für die PTT-Betriebe bis Anfang 1983 kein Anlass, auf das Bäckereiprojekt zu verzichten.

Nach sorgfältigem Abwägen hat der für dieses Projekt nach geltender Kompetenzordnung zuständige Verwaltungsrat PTT an seiner Sitzung vom 23. Februar 1983 entschieden, angesichts der bereits getätigten hohen Investitionen von über 1 Million Franken die Bäckerei fertigzustellen. Der Verzicht brächte bei Anrechnung aller wahrscheinlichen anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten für Räume und Anlagen einen Verlust von rund 500 000 Franken. Da es aber in der Tat nicht Aufgabe der PTT-Betriebe sein kann, eine Bäckerei zu betreiben, und aus Rücksicht auf die aktuellen Bedürfnisse des Bäckereigewerbes soll der Betrieb indes- sen zur Verpachtung an das private Bäckereigewerbe aus- geschrieben werden. Zugleich haben die zuständigen Instanzen der PTT-Betriebe (Verwaltungsrat und Generaldi- rektion) beschlossen, auf derartige Vorhaben künftig zu verzichten. Der Bundesrat schliesst sich diesem Entscheid unter den gegebenen Umständen an und teilt die Auffas- sung, dass diese Bäckerei ein Einzelfall bleiben soll.

Angesichts der geltenden Rechtslage stellt sich die Frage, ob die vom Motionär verlangten Massnahmen Gegenstand einer Motion sein können, bildet dieser Betrieb doch Bestandteil eines Gesamtprojektes, das vollumfänglich in die Kompetenz der PTT-Organe fällt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die bestehende Kompetenzregelung zu respektieren ist.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

83.305 Motion Oehler Grossbäckerei der PTT Boulangerie industrielle des PTT

Siehe Seite 919 hiervor - Voir page 919 ci-devant

Ergänzung - Supplément

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Rapport écrit du Conseil fédéral

Angesichts der heutigen Wirtschaftslage, die auch dem Gewerbe in manchen Bereichen ernsthafte Probleme verur- sacht, hat der Bundesrat Verständnis für die Sorge, die in der vorliegenden Motion zum Ausdruck kommt.

Bereits seit vielen Jahren haben die PTT-Betriebe die Orga- nisation und Bereitstellung der Verpflegung in den perso- nalreichen Betriebszentren der Deutschschweiz dem priva- ten Verein «Schweizer Verband Volksdienst» (SV) übertra- gen. Dasselbe gilt für die SBB. In den grossen Städten bestehen vom Personal beider Regiebetriebe benützte, vom SV geführte Personalrestaurants. Zum Verpflegungskonzept gehört auch die rechtzeitige und ausreichende Bereitstel- lung von Backwaren. Der SV hatte diese Bäckerei zu Beginn der siebziger Jahre in sein Verpflegungskonzept für die Personalrestaurants der PTT und SBB auf dem Platze Zürich aufgenommen und die PTT-Betriebe ersucht, im damals spruchreif gewordenen Projekt «Postbetriebszentrum Zürich-Mülligen» die dafür benötigten Räume vorzusehen. Von Anfang an war geplant, die Bäckerei durch den SV und sein Personal betreiben zu lassen.

Es trifft zu, dass die im neuen Postbetriebszentrum Zürich- Mülligen vorgesehene Bäckerei nebst dem hauseigenen Personalrestaurant auch noch andere Kantinen der PTT und SBB in Zürich mit Backwaren beliefern soll. Die Produktion bleibt in jedem Fall auf den Bedarf der Personalrestaurants PTT und SBB beschränkt. Der SV plante die Bäckerei so, dass an fünf Werktagen pro Woche, unter Verzicht auf Nachtarbeit, genügend Backwaren für sieben Tage pro Woche produziert und an die zum Teil 24 Stunden täglich arbeitenden Verpflegungsstätten PTT und SBB geliefert werden können. Für den Betrieb der Bäckerei hat der SV drei volle Arbeitskräfte vorgesehen. Schon deshalb wäre es verfehlt, hier von einer Grossbäckerei zu sprechen. Im übri- gen besitzt ein Grossbetrieb nach Aussagen der Fachleute eine Backfläche (= Norm zur Beurteilung der Grösse eines Bäckereibetriebes), die im Vergleich zum Betrieb in Mülli- gen rund fünfmal grösser ist.

Der Bäckereibetrieb wird erwiesenermassen dazu beitragen, die Rechnung der PTT-Verpflegungsstätte in Mülligen zu entlasten. Als sich gegen dieses Projekt erstmals Kritik erhob, war bereits eine beträchtliche Summe investiert wor- den. Die PTT-Betriebe kamen nach gründlicher Abklärung daher zum Schluss, dass der Verzicht auf die Bäckerei nicht zu verantworten sei.

Das Bäckereiprojekt im Postbetriebszentrum Mülligen ist und bliebt ein Einzelfall. Dafür bürgen die zuständigen Instanzen der PTT-Betriebe (Verwaltungsrat und Generaldi- rektion), die beschlossen haben, auf derartige Projekte künf- tig zu verzichten. Zudem hat der Verwaltungsrat aus gewer- bepolitischen Gründen entschieden, die Bäckerei zur Ver- pachtung an das private Bäckereigewerbe auszuschreiben. Das zur Ausarbeitung des Bäckereiprojektes beigezogene Unternehmen gilt als anerkannte, auf Bäckereieinrichtun- gen spezialisierte Firma, von denen es in der Schweiz nur wenige gibt. Die Submission erfolgte korrekt nach den Bestimmungen der Einkaufsverordnung des Bundes. Das Angebot auf dem Gebiet der Bäckereieinrichtungen ist in unserem Lande jedoch sehr beschränkt. Weiter ist festzuhal- ten, dass der Schweizer Verband Volksdienst in der ersten Phase der Projektierung die Bäckereifachschule Richemont in Luzern als Beraterin beizog.

Dass das in Frage stehende Projekt verwirklicht werden kann, ist nicht auf Mängel im Kontrollsystem, sondern auf

Motion Oehler

1720

N 6 décembre 1983

die bestehende Kompetenzordnung zurückzuführen. Die Bäckerei bildet Bestandteil eines Gesamtprojektes, das voll- umfänglich in die Kompetenz der PTT-Organe fällt. Eine Änderung der Kompetenzordnung hält der Bundesrat nicht für angezeigt. Die PTT-Betriebe bedürfen, wenn sie ihre Aufgaben effizient erfüllen sollen, eines angemessenen unternehmerischen Spielraums. Die heutige Zuständigkeits- ordnung ist auch im vorliegenden Zusammenhang zu respektieren. Das würde gegenteilige Massnahmen des Bundesrates ausschliessen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

1

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Berichtigung

Rectification

In

Dans

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

In

Jahr

1983

Année

Anno

Band

V

Volume

Volume

Session

Wintersession

Session

Session d'hiver

Sessione

Sessione invernale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

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Datum

06.12.1983 - 08:00

Date

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Seite

1718-1720

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Ref. No

20 012 036

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Palavras-chave

budget voteparliamentary proceduremajority decisionwine supportmotion

Extraído pela Omnilex

Questão jurídica principal

Whether the majority proposal on the budget item should be adopted.

Decisão extraída

The majority proposal was adopted by 48 votes to 47.

Fundamentação extraída

The chamber accepted the majority view after debate; the vote outcome was decisive.

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