Appeal proceedings discontinued after withdrawal; costs charged to appellant

ZK2 2018 11Outro Tribunal23 de mar. de 2018Withdrawn

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Resumo

The Schwyz Cantonal Court dealt with an appeal against a first-instance procedural order requiring a court-cost advance. Before the appeal was decided, the appellant withdrew the appeal in writing. The president therefore discontinued the appeal proceedings under Art. 241(3) CPC. The court ordered the appeal costs of CHF 300 to be borne by the appellant under Art. 106(1) CPC and refused any party compensation because no appeal response had been sought.

Regest

Art. 241 Abs. 3 ZPO; Rückzug der Berufung bzw. Beschwerde im Rechtsmittelverfahren; mit dem Rückzug wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt durch den zuständigen Spruchkörper bzw. dessen Präsidenten nach kantonalem Verfahrensrecht (§ 40 Abs. 2 JG). Die Kostenfolgen richten sich bei Rückzug grundsätzlich nach Art. 106 Abs. 1 ZPO und werden der rückziehenden Partei auferlegt. Mangels Einholung einer Vernehmlassung ist regelmässig keine Parteientschädigung geschuldet. Die Verfügung ist als Zwischenentscheid nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG und im Rahmen von Art. 98 BGG anfechtbar (vgl. auch Art. 72 ff. und Art. 42 BGG).

Texto completo

Kantonsgericht Schwyz

1

Verfügung vom 23. März 2018

ZK2 2018 11

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin.

In Sachen

A.________ AG, Klägerin und Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt B.________,

gegen

C.________ AG, Beklagte und Beschwerdegegnerin, vertreten durch Rechtsanwalt D.________,

betreffend

Gerichtskostenvorschuss

(Beschwerde gegen die Verfügung des Vizepräsidenten des Bezirksgerichts March vom 4. Januar 2018, ZGO 2017 24);-

hat der Kantonsgerichtspräsident,

nachdem sich ergeben und in Erwägung:

  • dass der Vizepräsident des Bezirksgerichts March mit prozessleitender Verfügung vom 4. Januar 2018 der Klägerin Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses von Fr. 3‘000.00 bis Montag, 5. Februar 2018 angesetzt hat;

  • dass die Klägerin diese Verfügung mit Beschwerde vom 18. Januar 2018 angefochten hat, die vollumfängliche Aufhebung der vorinstanzlichen Verfügung und die Anweisung an die Vorinstanz verlangte, die Kosten des Verfahrens ZGO 2017 24 von den bereits im Verfahren ZGO 2017 2 geleisteten Kostenvorschüssen zu beziehen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Vorinstanz;

  • dass keine Beschwerdeantwort eingeholt und die Stellungnahme der Vorinstanz vom 13. Februar 2018 den Parteien zugestellt worden ist (KG-act. 5 und 6);

  • dass die Klägerin ihre Beschwerde vom 18. Januar 2018 mit Schreiben vom 16. März 2018 zurückgezogen hat, weshalb das Verfahren gestützt auf Art. 241 Abs. 3 ZPO abzuschreiben ist;

  • dass bei diesem Ausgang des Verfahrens die Gerichtskosten gestützt auf Art. 106 Abs. 1 ZPO der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind;

  • dass keine Parteientschädigung zuzusprechen ist, nachdem keine Beschwerdeantwort eingeholt worden ist;

  • dass die Abschreibung des Verfahrens gestützt auf § 40 Abs. 2 JG in die Kompetenz des Präsidenten fällt;-

verfügt:

1. Das Beschwerdeverfahren wird abgeschrieben.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 300.00 werden der Klägerin auferlegt.

3. Gegen diesen Zwischenentscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG Beschwerde in Zivilsachen nach Art. 72 ff. BGG wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte (Art. 98 BGG) beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen. Der Streitwert der Hauptsache beträgt Fr. 92‘246.55.

4. Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R), Rechtsanwalt D.________ (2/R, unter Beilage eines Doppels der Beschwerde und des Beschwerderückzugs), die Vorinstanz (2/R, unter Beilage eines Doppels der Beschwerde und des Beschwerderückzugs) sowie nach definitiver Erledigung an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv).

Der Kantonsgerichtspräsident

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23. März 2018 kau

Palavras-chave

appeal withdrawaldiscontinuancecourt costscost advanceparty compensationcivil procedure