After separation, wife remains debtor for health insurance premiums

ZZ.1978.37Outro Tribunal18 de set. de 1978Dismissed

Abrir fonte

Extraído pela Omnilex

Resumo Omnilex

Krankenkasse H. sought unpaid premiums and cost shares from Frau Z. for 1974 and 1975. Z. argued that, under the separation measures in the divorce proceedings, her husband had to pay. The Versicherungsgericht held that once the common household had ended, the premiums became her own debt toward the insurer, because a marital internal arrangement cannot limit the creditor's rights. The complaint was dismissed.

Sumário Omnilex

Art. 6bis KUVG; Art. 170 ZGB; Art. 207 Abs. 2 ZGB; Art. 163 ZGB; liability for health insurance premiums after dissolution of the common household: premiums owed for the wife after separation are, as against the insurer, the wife's own debt if she maintains membership. During cohabitation they constitute household debts, for which the husband is primarily and the wife subsidiarily liable; once the common household is dissolved, the husband can no longer incur household debts and the wife's representation of the marital community ceases. A separation or maintenance arrangement between spouses, even if ordered by the judge or agreed inter partes, has only internal effect and cannot curtail the insurer's claim. The husband remains debtor only if the insurer is unaware of the separation (consid. 1).

Texto completo

Geschäftsnummer:** ZZ.1978.37**
Instanz:Versicherungsgericht
Entscheiddatum:19.09.1978
FindInfo-Nummer:O_VS.2015.106
Titel:** Schuldnerin für nach Aufhebung des gemeinsamen Haushalts zu leistende Krankenkassenbeiträge ist die Ehefrau**
Resümee:** Art. 6bis KUVG; Art. 170 ZGB. Krankenkassenbeiträge, die nach Aufhebung des gemeinsamen Haushalts für die Ehefrau zu leisten sind - wer ist der Kasse gegenüber Schuldner?**
SOG 1978 Nr. 37 ** Art. 6bis KUVG; Art. 170 ZGB*.*** Krankenkassenbeiträge, die nach Aufhebung des gemeinsamen Haushalts für die Ehefrau zu leisten sind - wer ist der Kasse gegenüber Schuldner? Die Krankenkasse H. machte bei Frau Z. rückständige Prämien geltend. Frau Z. erhob dagegen beim kantonalen Versicherungsgericht Beschwerde. Sie machte geltend, auf Grund der im Scheidungsverfahren Z.-B. getroffenen Regelung nach Art. 145 ZGB habe der Ehemann die betreffenden Beiträge bezahlen müssen. Die Kasse müsse sich an ihn halten. Das Versicherungsgericht wies die Beschwerde ab mit folgender Begründung: Aus den Ehescheidungsakten Z.-B. ergibt sich, dass der Gerichtspräsident als Massnahmerichter im Sinne von Art. 145 ZGB mit Verfügung vom 11. Mai 1973 den Ehegatten das Getrenntleben bewilligte und den Ehemann zur Bezahlung von Unterhaltsbeiträgen an die Ehefrau für sie und die ihr zugesprochenen Kinder verpflichtete, und zwar mit Wirkung ab Juni 1973. Weder in dieser noch in einer der zahlreichen späteren Verfügungen ist davon die Rede, dass der Ehemann der Ehefrau auch die Krankenkassenprämie zu bezahlen habe. Krankenkassenprämien für die Ehefrau sind während der Dauer des gemeinsamen Haushaltes Haushaltschulden, für die der Ehemann primär und die Ehefrau subsidiär haftet (Art. 207 Abs. 2 ZGB).Nach der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes kann der Ehemann keine Haushaltschulden mehr begründen (Lemp, Art. 170 ZGB N 21). Ebenso entfällt die Vertretung der Gemeinschaft durch die Ehefrau im Sinne von Art. 163 ZGB (Lemp, Art. 163 N 6).Wenn die Ehefrau nach Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes ihre Zugehörigkeit zur Krankenkasse nicht kündigt, wird sie primär Schuldnerin der Krankenkassenprämien und der weiteren mit der Mitgliedschaft verbundenen Leistungen. Der Ehemann bliebe höchstens noch dann primär Schuldner, wenn die Krankenkasse von der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes keine Kenntnis erhielte (vgl. Lemp, a.a.O., N 23). Die Beschwerdeführerin behauptet nicht, dass sie aus der Krankenkasse ausgetreten sei. Aus den Akten ist vielmehr zu schliessen, dass ihre Mitgliedschaft während der in Frage stehenden Zeit andauerte. Anderseits steht auf Grund der von der Beschwerdeführerin eingereichten Akten fest, dass die Krankenkasse vom Scheidungsprozess und der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes Kenntnis hatte. Die Krankenkassenprämien und die Kostenbeteiligungen, auf die sich die angefochtene Verfügung bezieht, werden für die Jahre 1974 und 1975 geschuldet. Der gemeinsame Haushalt war bereits seit Mai oder Juni 1973 aufgehoben. Schuldnerin ist somit die damalige Ehefrau und heutige Beschwerdeführerin. Selbst wenn der Gerichtspräsident stillschweigend vorausgesetzt hätte, dass der Ehemann die Krankenkassenbeiträge weiterhin bezahle, oder die Parteien dies vereinbart hätten, würde sich an der Schuld der Ehefrau gegenüber der Krankenkasse nichts ändern. Eine solche Regelung hätte nur interne Bedeutung zwischen den Ehegatten, könnte aber nicht die Rechte der Gläubigerin beschränken. Sollte die Beschwerdeführerin der Auffassung sein, im internen Verhältnis habe der geschiedene Ehemann für die Leistungen aufzukommen, ist es ihre Sache, ihn dafür zu belangen. Ob sie damit Erfolg hätte, erscheint allerdings fraglich, nachdem sich die Parteien in der Ehescheidungskonvention als gegenseitig vollständig abgefunden erklärt haben. Die verfügten Leistungen sind der Höhe nach nicht angefochten. * Versicherungsgericht, Urteil vom 19. September 1978*

Palavras-chave

health insurance premiumsseparationhousehold debtdebtormarital maintenance agreementinternal effect

Extraído pela Omnilex

Questão jurídica principal

Who is liable to the health insurer for premiums due after the spouses' common household ended?

Decisão extraída

After the common household was dissolved, the wife herself became the primary debtor toward the insurer for premiums and related charges.

Fundamentação extraída

During cohabitation, such premiums are household debts, but once the common household ends the husband can no longer create household debts and the wife's representation of the marital community also ceases. If she does not terminate her membership, she remains liable to the insurer.

Questão jurídica principal

Does a separation or divorce arrangement requiring the husband to pay premiums bind the insurer?

Decisão extraída

No. Any agreement or judicial arrangement between the spouses has only internal effect and cannot restrict the creditor insurer's rights.

Fundamentação extraída

Even if the judge or the parties assumed continued payment by the husband, this would not change the wife's debt vis-à-vis the insurer; it would only regulate the internal relationship between the spouses.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.