OG 1991 60

OG 1991 60Outro Tribunal19 de set. de 1991

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Regest

Art. 49 Ziff. 4 StGB. Eine erst nach Ablauf der Probezeit erfolgte neue Verurteilung kann entgegen dem Gesetzeswortlaut den Widerrruf der vorzeitigen Löschbarkeit wie auch den Widerruf der bereits verfügten Löschung des früheren Busseneintrags im Strafregister zur Folge haben, wenn durch ein rechtskräftiges Urteil feststeht, dass sich der zu einer Busse Verurteilte während der ihm auferlegten Probezeit nicht bewährt, sondern erneut delinquiert hat.

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Der ausführliche Entscheid ist in ZBJV 128/1992 S. 417 veröffentlicht.

Palavras-chave

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Questão jurídica principal

Legal issues decided in the reported case

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