Social insurance appeal inadmissible for insufficient reasoning

9C_471/2012Tribunal Federal / Divisão de Direito Público III28 de jun. de 2012Inadmissible

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The appellant challenged a cantonal social insurance order that had struck the case off after the advance on costs was not paid in time. The Federal Court held that the appeal did not engage with the decisive reasoning and did not satisfy the reasoning requirements of Art. 42 BGG; the discrimination allegation was also inadequately substantiated. It therefore treated the filing as querulous and refused to enter into the merits under Art. 108 BGG. Legal aid was denied, and court costs of CHF 200 were imposed on the appellant.

Sumário Omnilex

Art. 42 Abs. 1 und 2, Abs. 7 BGG; Art. 64 Abs. 1 BGG; Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG; Art. 108 Abs. 1 lit. b und c BGG: Die Beschwerde an das Bundesgericht muss sich sachbezogen mit den tragenden Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetzen und in gedrängter Form darlegen, inwiefern dieser Recht verletzt; appellatorische Ausführungen, Wiederholungen früherer Vorbringen oder ungenügend begründete Verfassungsrügen genügen nicht. Wiederholt rechtsungenaue Eingaben in gleichgelagerten Streitigkeiten können als querulatorisch erscheinen und im vereinfachten Verfahren zum Nichteintreten führen. Unentgeltliche Rechtspflege setzt ein nicht aussichtsloses Rechtsmittel voraus; bei Nichteintreten entfällt sie regelmässig. Die Kostenfolgen richten sich nach dem Unterliegerprinzip.

Texto completo

{T 0/2}
9C_471/2012

Urteil vom 28. Juni 2012
II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiber Nussbaumer.

Verfahrensbeteiligte
E.________,
Beschwerdeführerin,

gegen

Hermes Krankenkasse, Rue du Nord 5, 1920 Martigny,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Krankenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 9. März 2012.
Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 4. Juni 2012 (Poststempel) gegen den Entscheid des Präsidenten des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht, vom 9. März 2012 (Nr. 730 11 241/1020), mit welchem dieses mangels Leistung des Kostenvorschusses innert Frist das Verfahren gestützt auf kantonales Verfahrensrecht zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben hat,

in Erwägung,
dass ein Rechtsmittel gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG unter anderem die Begehren und deren Begründung zu enthalten hat, wobei in der Begründung in gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt,
dass die Beschwerdeschrift keine sachbezogene Auseinandersetzung mit den für das Nichteintreten massgebenden Erwägungen des kantonalen Gerichts betreffend die Nichteinhaltung der für die Bezahlung des Kostenvorschusses gesetzten Frist enthält, sondern sich die Beschwerdeführerin wie in früheren Beschwerden zuvor mit dem Arbeitsmarkt und ihrer Stellensituation allgemein und mit der materiellen Frage der Krankenkassenprämien auseinandersetzt,
dass demzufolge die Beschwerde den inhaltlichen Mindestanforderungen von Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG offensichtlich nicht genügt, da den Ausführungen auch nicht ansatzweise entnommen werden kann, inwiefern die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung betreffend die Nichtbezahlung des Kostenvorschusses unzutreffend im Sinne von Art. 97 Abs. 1 BGG und die darauf beruhenden Erwägungen rechtsfehlerhaft im Sinne von Art. 95 BGG sein sollen,
dass insbesondere das Vorbringen, der angefochtene Entscheid sei diskriminierend (Art. 8 Abs. 2 BV), den qualifizierten Begründungsanforderungen für eine Verfassungsrüge nach Art. 106 Abs. 2 BGG offensichtlich nicht genügt,
dass die Beschwerdeführerin zum wiederholten Mal in Prämienstreitigkeiten mit der Krankenkasse mit nicht rechtsgenüglichen Beschwerden an das Bundesgericht gelangt, weshalb die Beschwerde auch als querulatorisch zu bezeichnen ist (Art. 42 Abs. 7 BGG),
dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b und lit. c BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist,
dass der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung in Anbetracht der Unzulässigkeit der Beschwerde nicht gewährt werden kann (Art. 64 Abs. 1 BGG), weshalb sie nach Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG kostenpflichtig wird,
dass die Beschwerdeführerin darauf aufmerksam gemacht wird, dass sich die II. sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts bei weiteren ähnlichen Eingaben vorbehält, zu prüfen, ob inskünftig ungenügende Eingaben im Zusammenhang mit Krankenversicherungsstreitigkeiten unbeantwortet abzulegen sind oder ob sich ein Vorgehen nach Art. 41 BGG (allenfalls unter analogem Vorgehen nach Art. 69 Abs. 2 ZPO) aufdrängt,

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung wird abgewiesen.

3.
Die Gerichtskosten von Fr. 200.- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

4.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht, und dem Bundesamt für Gesundheit schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 28. Juni 2012

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Meyer

Der Gerichtsschreiber: Nussbaumer

Palavras-chave

social insuranceadmissibilityreasoning requirementsadvance on costslegal aidquerulous filingcourt costs

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Questão jurídica principal

Whether the federal appeal met the statutory reasoning requirements and was therefore admissible

Decisão extraída

The appeal did not address the cantonal court's reasons on the missed deadline for the advance payment and therefore failed to satisfy the minimum reasoning requirements.

Fundamentação extraída

The submissions concerned general employment and premium issues instead of the challenged non-entry reasons; they also did not show any incorrect fact-finding or legal error, and the discrimination complaint was unsupported.

Questão jurídica principal

Whether legal aid should be granted

Decisão extraída

Legal aid was refused because the appeal was inadmissible and thus had no prospect of success.

Fundamentação extraída

An unmeritorious or inadmissible appeal cannot justify free legal proceedings under the Federal Supreme Court Act.

Questão jurídica principal

Who bears the court costs

Decisão extraída

The appellant must bear the court costs.

Fundamentação extraída

Because legal aid was denied, the ordinary cost rule applied.

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