Non-entry for insufficient appeal reasoning and cost advance

4A_165/2013Tribunal Federal / Divisão Civil I16 de mai. de 2013Dismissed

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The Federal Supreme Court held that the appellant's submission against the cantonal non-entry decision did not satisfy the requirements of Art. 42 and 106 BGG because it contained only an unsubstantiated criticism and no legally reasoned challenge to the cantonal court's grounds. The appeal was therefore not entered upon under Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG. The request for legal aid was rejected because the appeal was hopeless, and court costs of CHF 500 were imposed on the appellant.

Sumário Omnilex

Art. 42 Abs. 1 und 2, Art. 106 Abs. 2, Art. 108 Abs. 1 lit. b, Art. 64 Abs. 1 und Art. 66 Abs. 1 BGG; Begründungsanforderungen an die Beschwerde an das Bundesgericht. Eine Beschwerde hat sich in Auseinandersetzung mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids darzutun, inwiefern Rechte verletzt sein sollen; blosse Behauptungen genügen nicht. Rügen betreffend verfassungsmässige Rechte werden nur geprüft, sofern sie ausdrücklich erhoben und begründet werden. Fehlt es an einer genügenden Begründung, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. Aussichtslosigkeit der Beschwerde schließt die unentgeltliche Rechtspflege aus. Die Kosten werden der unterliegenden Partei auferlegt.

Texto completo

{T 0/2}
4A_165/2013

Urteil vom 16. Mai 2013
I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Klett, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Huguenin.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,

gegen

B.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Thomas Rihm, Beschwerdegegner.

Gegenstand
Kaufvertrag,

Beschwerde gegen die Präsidialverfügung des Obergerichts des Kantons Zug, I. Zivilabteilung,
vom 28. Februar 2013.

In Erwägung,
dass das Kantonsgericht Zug den Beschwerdeführer mit Entscheid vom 29. November 2012 verpflichtete, dem Beschwerdegegner Fr. 470'000.-- nebst Zins zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe der dem Beschwerdegegner verkauften 35 Inhaberaktien der X.________ AG;
dass der Beschwerdeführer diesen Entscheid mit Berufung anfocht, auf die das Obergericht des Kantons Zug mit Verfügung vom 28. Februar 2013 zufolge Nichtleistung des Kostenvorschusses nicht eintrat;
dass in der Entscheidbegründung insbesondere festgehalten wurde, dass der Präsident der I. Zivilabteilung des Obergerichts dem Beschwerdeführer auf dessen Eingabe vom 30. Januar 2013 hin die Mahnfrist zur Leistung des Kostenvorschusses von Fr. 17'500.-- mit Schreiben vom 1. Februar 2013 einmalig um zehn Tage erstreckte und den Beschwerdeführer gleichzeitig darauf hinwies, dass er, sofern er nicht über die erforderlichen Mittel verfüge, allenfalls Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege gemäss Art. 117 ff. ZPO habe und es ihm offenstehe, ein entsprechendes Gesuch zu stellen;
dass der Beschwerdeführer dem Bundesgericht eine vom 28. März 2013 datierte Eingabe einreichte, aus der sich ergibt, dass er den Nichteintretensentscheid des Obergerichts vom 28. Februar 2013 mit Beschwerde anfechten will;
dass der Beschwerdeführer gegen den angefochtenen Entscheid einzig einwendet, es sei nicht auf seine Vorbringen in seinem Schreiben vom 30. Januar 2013 eingegangen worden, wonach sich seine privaten Vermögensverhältnisse derzeit schwierig gestalteten, und er deshalb ersuchte, die Frist zur Bezahlung des Kostenvorschusses um weitere neunzig Tage zu verlängern;
dass in einer Beschwerde an das Bundesgericht unter Bezugnahme auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheides dargelegt werden muss, welche Rechte der beschwerdeführenden Partei durch das kantonale Gericht verletzt worden sind (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG), wobei eine allfällige Verletzung der bundesrechtlichen Verfassungsrechte vom Bundesgericht nicht von Amtes wegen geprüft wird, sondern nur dann, wenn solche Rügen in der Beschwerdeschrift ausdrücklich erhoben und begründet werden (Art. 106 Abs. 2 BGG);
dass die in der Eingabe des Beschwerdeführers vom 28. März 2013 gegenüber dem angefochtenen Entscheid vorgebrachte Kritik, die sich in einer blossen Behauptung ohne rechtliche Argumentation erschöpft, den erwähnten Begründungsanforderungen nicht genügt, weshalb auf die Beschwerde im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht einzutreten ist;
dass das sinngemäss gestellte Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege, über das unter den gegebenen Umständen nicht vorgängig separat entschieden werden musste (vgl. Urteil 4A_20/2011 vom 11. April 2011 E. 7.2.2), wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde abzuweisen ist (Art. 64 Abs. 1 BGG);
dass die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 BGG);

erkennt die Präsidentin:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.

3.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

4.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zug, I. Zivilabteilung, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 16. Mai 2013

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Klett

Der Gerichtsschreiber: Huguenin

Palavras-chave

non-entryappeal reasoningcost advancelegal aidcourt costs

Extraído pela Omnilex

Questão jurídica principal

Whether the federal appeal met the reasoning requirements of Art. 42 and 106 BGG

Decisão extraída

No. The filing contained only an unsupported assertion and did not address the reasoning of the cantonal decision in a legally sufficient manner.

Fundamentação extraída

A federal appeal must explain which rights were violated in light of the challenged decision; constitutional rights are reviewed only if expressly raised and substantiated. The appellant's submission lacked such reasoning.

Questão jurídica principal

Whether legal aid should be granted for the federal proceedings

Decisão extraída

No. The appeal was hopeless, so the request for legal aid had to be denied.

Fundamentação extraída

Under Art. 64 BGG, legal aid is unavailable for an appeal lacking prospects of success.

Questão jurídica principal

Allocation of court costs

Decisão extraída

The court costs were charged to the appellant.

Fundamentação extraída

Costs follow the outcome of the non-entry decision.

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