Conditional sentence requires a positive prognosis

BGE 91 IV 1Coletânea oficial do Tribunal Federal (BGE) / Volume IV7 de jan. de 1965Annulled

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The Federal Court, on cassation by the Zurich public prosecutor's office, held that conditional sentencing and conditional early expungement require a genuine positive prognosis based on the offender's prior conduct and character. The lower court's own reasoning showed only doubt and a wish to give the accused another chance, which is insufficient under the Criminal Code.

Sumário Omnilex

Art. 41 Ziff. 1, Art. 49 Ziff. 4 StGB; bedingter Strafvollzug und bedingte vorzeitige Bussenlöschung setzen eine begründete günstige Prognose voraus. Die Bewilligung darf nicht auf eine bloss unbestimmte Hoffnung oder auf den blossen Wunsch gestützt werden, der Verurteilte werde sich künftig wohl verhalten. Ergibt die Begründung des kantonalen Entscheids selbst, dass der Richter an die Bewährung nicht glaubt, sondern dem Täter lediglich eine letzte Chance einräumen will, fehlt die gesetzlich erforderliche Erwartung, der Vollzug bzw. die Rechtswohltat werde von weiteren Straftaten abhalten (E. 1).

Texto completo

Urteilskopf

91 IV 1

  1. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 7. Januar 1965 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Weibel.

Erwägungen

ab Seite 1

Aus den Erwägungen:

Im Anschluss an die Erwägung, dass die objektiven Voraussetzungen für die Anwendung von Art. 41 Ziff. 1 und 49 Ziff. 4 StGBgegeben seien, weil die letzte unbedingte Gefängnisstrafe des mehrfach vorbestraften Beschwerdegegners 16 Jahre zurückliege und daher nicht mehr ins Gewicht falle, hat die Vorinstanz ausgeführt, in subjektiver Hinsicht seien einige Bedenken am Platze, habe doch der Beschwerdegegner seit 1952 nicht weniger als 10 Polizeibussen und eine bedingte Gefängnisstrafe wegen Verkehrsdelikten erlitten; dabei handle es sich aber mit Ausnahme der Gefängnisstrafe um lauter Bagatellfälle, weshalb sie verschuldensmässig nicht allzu sehr ins Gewicht fielen; dem Beschwerdegegner könne deshalb noch eine letzte Chance gegeben werden, um zu beweisen, dass er sich durch den bedingten Aufschub der Freiheitsstrafe von weitern Verfehlungen abhalten lasse.

Diese Ausführungen geben keine deutliche Antwort auf die entscheidende Frage, ob das Vorleben und der Charakter des Beschwerdegegners erwarten lassen, er werde sich durch die Bewilligung des bedingten Strafvollzuges und der bedingten vorzeitigen Bussenlöschung von weitern Straftaten abhalten lassen. Sie erlauben eher den Schluss, die Vorinstanz glaube im Grunde genommen nicht an die Bewährung des Beschwerdegegners, wolle ihm aber Gelegenheit geben, ihre ungünstige Prognose durch sein künftiges Verhalten zu widerlegen. Die erwähnten Rechtswohltaten auf Grund der unbestimmten Hoffnung zu bewilligen, der Verurteilte werde sich wider Erwarten wohl verhalten, ist nach dem Gesetze nicht zulässig.

Palavras-chave

conditional sentenceprognosisrecidivismcriminal recordtraffic offences

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Questão jurídica principal

Whether conditional sentence and conditional early expungement may be granted despite serious doubts about future lawful conduct.

Decisão extraída

The relevant question is whether the offender's prior conduct and character justify an expectation that the conditional benefits will deter further offences; they cannot be granted merely on a vague hope that the offender will somehow behave well.

Fundamentação extraída

The lower court's reasoning did not clearly support a positive prognosis. It suggested the court did not really believe in the accused's prospects of reform, but wanted to give him one last chance. The law does not allow conditional benefits to be granted on that basis.

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