Right to suitable housing after prolonged emergency shelter

WBE.2014.3Tribunal Administrativo / Câmara 320 de ago. de 2014

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Resumo Omnilex

The Administrative Court held that, in social welfare matters governed by the SKOS guidelines, a person who had already spent about five months in a municipal emergency shelter and had unsuccessfully searched for housing with the authority’s support was no longer required to stay there. The shelter’s conditions—small room, no direct daylight, shared sanitary facilities, and use as a mere interim solution—did not satisfy the standard of dignified accommodation over the longer term. The court stated that, with increasing duration of need, the entitlement to shelter may mature into a claim to placement in housing allowing independent household management.

Sumário Omnilex

SKOS-Richtlinien; sozialhilferechtlicher Anspruch auf Obdach und Wohnraumbeschaffung nach längerer Notunterbringung. Das verfassungs- und sozialhilferechtliche Minimum verlangt menschenwürdige Unterbringung mit den Grundbedürfnissen nach Licht, Luft, Wärme, Hygiene und Rückzugsmöglichkeit. Vorübergehend können an eine Notunterkunft reduzierte Anforderungen gestellt werden; mit zunehmender Dauer der materiellen Notlage verdichtet sich der Anspruch jedoch zu einem Anspruch auf Zuteilung bzw. Vermittlung eines menschenwürdigen Wohnraums, der selbstständige Haushaltsführung ermöglicht (vgl. E. 2.4.2). Bei der Zumutbarkeit sind die konkreten Umstände des Einzelfalls, namentlich die Dauer der Notlage, massgeblich.

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2014 Sozialhilfe 203

VII. Sozialhilfe

36 Sozialhilfe; Wohnung Im Anwendungsbereich der SKOS-Richtlinien besteht nach längerer Unterbringung in einer Notunterkunft der Gemeinde (vorliegend fünf Monate) mit erfolglosen Suchbemühungen der unterstützten Person ein Anspruch auf Vermittlung von Wohnraum, in welchem eine selbstständige Haushaltsführung ermöglicht wird. Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 20. August 2014 in Sachen A. gegen Beschwerdestelle SPG und Sozialkommission B. (WBE.2014.3). Aus den Erwägungen

2.4.

2.4.1.

Die Notunterkunft, welche dem Beschwerdeführer von der Gemeinde zur Verfügung gestellt wurde, war ein Zimmer ohne direktes Tageslicht und nur mit gemeinschaftlich nutzbaren sanitären Anlagen ausgestattet. Diese Notunterkunft befindet sich in einer (Lager-) Gewerbehalle einer Baufirma und verfügt nur über ein Fenster in den Lagerraum. Die Halle hat kleine Oblichter. Das Zimmer ist klein und war auch nach Darstellung der Sozialen Dienste der Gemeinde B. als Übergangslösung gedacht. Der Beschwerdeführer lebte zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrages bereits rund fünf Monate in dieser Notunterkunft.

2.4.2.

Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf ein menschenwürdiges Obdach, in welchem den Grundbedürfnissen nach Bewegung, Luft, Licht, Wärme, Schlaf, Körperhygiene und privater Rückzugsmöglichkeit nachgegangen werden kann. So gehören insbesondere angemessene Beleuchtung und Belüftung zum Kernbestand einer

204 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014

menschenwürdigen Unterbringung. Vorübergehend ist es jedoch zulässig, jemanden in einem nur künstlich belüfteten und beleuchteten Raum unterzubringen (vgl. KATHRIN AMSTUTZ, Das Grundrecht auf Existenzsicherung, Bern 2002, S. 218 f.). Des Weiteren gehören zur unerlässlichen Grundausstattung einer menschenwürdigen Unterkunft sanitäre Einrichtungen (vgl. dies., a.a.O., S. 222 f.). Ob eine Unterkunft zumutbar ist, bemisst sich nach den konkreten Umständen im Einzelfall, wobei auch die Dauer der Notlage von Relevanz ist (vgl. CLAUDIA HÄNZI, Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe, Basel 2011, S. 370). Mit zunehmender Dauer einer materiellen Notlage verdichtet sich der Anspruch auf Obdach zu einem Recht auf Zuteilung bzw. Vermittlung eines menschenwürdigen Wohnraums, in welchem eine selbstständige Haushaltsführung ermöglicht wird (vgl. AMSTUTZ, a.a.O., S. 236). Auch wenn an Notunterkünfte geringere Anforderungen gestellt werden dürfen, muss die Würde des Betroffenen gewahrt bleiben (vgl. JÖRG PAUL MÜLLER/MARKUS SCHEFER, Grundrechte in der Schweiz, 4. Auflage, Bern 2008, S. 775). Entgegen den Ausführungen der Beschwerdestelle SPG war dem Beschwerdeführer nicht mehr zumutbar, über einen weiteren längeren Zeitraum in der Notunterkunft zu wohnen. Diese Notunterkunft ist auf längere Sicht kein zumutbares Logis. Der Beschwerdeführer lebte bereits fünf Monate darin und suchte während dieser Zeit mit Unterstützung der Sozialbehörde erfolglos nach einer günstigen, angemessenen Unterkunft. Nach fünf Monaten in der Notunterkunft ohne Aussicht auf eine Veränderung der Situation ist ein treuwidriges Verhalten des Beschwerdeführers fraglich.

37 Sozialhilfe; Unterstützungswohnsitz

  • Der Unterstützungswohnsitz setzt die subjektive und nach aussen manifestierte Absicht dauernden Verbleibens voraus, wozu alle Elemente der äusserlichen Gestaltung der Lebensverhältnisse zu berücksichtigen sind.

Palavras-chave

social welfarehousingemergency shelterdignitySKOS guidelinesreasonable accommodationindependent household

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Questão jurídica principal

Whether, under the SKOS guidelines, a person housed for several months in a municipal emergency shelter is entitled to placement in housing enabling independent household management.

Decisão extraída

Yes. After a longer stay in the emergency shelter, and where attempts to find housing were unsuccessful, the right to dignified shelter evolves into a right to suitable housing that permits independent household management.

Fundamentação extraída

The shelter lacked daylight and had only shared sanitary facilities; although temporary emergency accommodation may be more modest, dignity must still be preserved. After five months without prospects of improvement and with failed search efforts supported by the welfare authority, continued placement in the shelter was no longer reasonable.

Questão jurídica principal

Whether the claimant was still reasonably expected to remain in the emergency shelter for a further extended period.

Decisão extraída

No. Continued residence there was no longer reasonable on the circumstances described.

Fundamentação extraída

The duration of the stay, the unsuitable physical conditions, and the absence of any realistic change in the housing situation made the shelter unsuitable on a longer-term basis.

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