Cost allocation after withdrawal of building application

WBE.2006.314Tribunal Administrativo / Câmara 39 de ago. de 2007Dismissed

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Resumo Omnilex

In an appeal concerning building-permit proceedings, the applicant withdrew the original building application after filing a new one. The Verwaltungsgericht held that, where a case ends without a merits decision, costs are normally allocated according to the formal outcome unless the formal and material outcomes clearly diverge. Because the withdrawal made the applicant formally unsuccessful and also complied materially with the earlier decisions, the applicant had to bear the costs of both the judicial appeal and the proceedings before the Department BVU. A reduced court fee was warranted due to the abbreviated proceedings, and no party compensation was awarded.

Sumário Omnilex

§ 33 Abs. 2 VRPG; § 23 VKD; Kostenverteilung bei Erledigung des Beschwerdeverfahrens ohne Sachentscheid nach Rückzug des Baugesuchs. Fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, richtet sich die Kostenfolge grundsätzlich nach dem formellen Prozessausgang; von diesem Grundsatz ist nur abzuweichen, wenn formeller und materieller Ausgang klar auseinanderfallen. Zieht die Bauherrschaft das ursprüngliche Gesuch zurück und reicht ein neues ein, gilt sie im Beschwerdeverfahren regelmässig als unterliegend. Der verkürzten Verfahrensdauer ist bei der Gebührenbemessung Rechnung zu tragen. Eine Parteientschädigung entfällt bei Unterliegen grundsätzlich.

Texto completo

2007 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 137 werden. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn die Bausumme bei der Bemessung der Bewilligungsgebühr eine massgebliche Rolle spielt. Zwar kann diese Bemessungsmethode im Einzelfall dazu führen, dass die erhobene Gebühr die Kosten des effektiven Verwaltungsaufwands übersteigt, dem Gemeinwesen ist es jedoch (wie gesagt) grundsätzlich nicht verwehrt, mit den Gebühren für bedeutende Geschäfte den Ausfall in weniger bedeutsamen Fällen auszugleichen. Die in § 1 GebV vorgesehenen Maximalbeträge verhindern denn auch, dass zwischen der Höhe der Gebühr und dem effektiven Verwaltungsaufwand ein nicht mehr zu rechtfertigendes Missverhältnis entsteht. Die Gebührenordnung gemäss den § 1 und 4 GebV hält somit vor der Verfassung stand. (Hinweis: Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.) 34 Rückzug des Baugesuchs; Auswirkungen auf die Kostenverteilung im Beschwerdeverfahren Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 9. August 2007 in Sachen W. gegen Departement BVU (WBE.2006.314). Aus den Erwägungen

2.2.1.

Das VRPG regelt die Tragung der Verfahrenskosten (§ 33 Abs. 2) und der Parteientschädigung (§ 36 Abs. 1) nicht ausdrücklich für jene Fälle, in denen ein Verfahren wie hier ohne Sachentscheid erledigt wird. Die Rechtsprechung musste daher selber eine Lösung entwickeln. Gemäss einem Grundsatzentscheid des Verwaltungsgerichts aus dem Jahre 1982 und seitheriger Praxis erfolgt die Kostenverteilung in solchen Fällen regelmässig nach dem formellen Ausgang (vgl. AGVE 1992, S. 395 mit Hinweisen). Von diesem Grundsatz darf nur abgewichen werden, wenn der formelle Ausgang klar anders liegt als der materielle (AGVE 1982, S. 308). Ein solcher Ausnahmefall liegt hier nicht vor. Da die Bauherrschaft ihr ursprüngliches

138 Verwaltungsgericht 2007 Baugesuch durch Einreichung eines neuen zurückgezogen hat, gilt sie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren als formell unterliegend. Mit dem Rückzug des Baugesuchs hat sie gleichzeitig den vorinstanzlichen Entscheiden materiell entsprochen, womit der formelle und der materielle Verfahrensausgang gleich liegen. Die Beschwerdeführerin ist daher im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kostenpflichtig, wobei der Verkürzung des Verfahrens mit einer reduzierten Staatsgebühr Rechnung zu tragen ist (§ 23 VKD; vgl. auch AGVE 2000, S. 346 f.). Eine Parteientschädigung fällt ausser Betracht (§ 33 Abs. 2 VRPG).

2.2.

Nach den gleichen Grundsätzen sind auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem BVU zu verlegen. Demgemäss hat die Beschwerdeführerin die gesamten Kosten dieses Verfahrens zu tragen. Eine Parteientschädigung fällt auch für dieses Verfahren ausser Betracht. 35 Lage und Höhe eines Cheminée-Kamins

  • Keine Pflicht zum Einbezug der Heizungsanlage in das Baubewilligungsverfahren für das Cheminée (Erw. 3).
  • Verhältnis der Vorschriften über den Brand- und den Immissionsschutz; Erleichterungen für selten benutzte Anlagen (Erw. 4). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 16. März 2007 in Sachen B. gegen G. (WBE.2005.326). Aus den Erwägungen

1.

Die Beschwerdegegnerin beabsichtigt, im Anbau des Gebäudes Nr. 436 ein Cheminée zu erstellen. Die Abgase sollen durch ein Kaminrohr, das die Nordfassade des Anbaus durchstösst und von dort zum Dach führt, entweichen. Der Ausstoss der Abgase erfolgt in einem Abstand von einem Meter zur Dachfläche des Anbaus (gemessen im rechten Winkel zur Dachfläche).

Palavras-chave

building permitcost allocationwithdrawal of applicationparty compensationformal outcomeprocedural costs

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Questão jurídica principal

How are procedural costs allocated when a building permit appeal ends without a substantive decision because the application is withdrawn?

Decisão extraída

Costs are generally allocated according to the formal outcome; here the applicant is deemed to have lost formally and must bear the costs, with a reduced court fee reflecting the shortened proceedings.

Fundamentação extraída

The VRPG does not expressly regulate costs where a case ends without a merits decision. Longstanding case law applies the formal outcome as the rule, departing from it only where the formal and material outcomes clearly differ. By withdrawing the original application and filing a new one, the applicant formally lost, while also complying materially with the earlier decisions, so no exception applied.

Questão jurídica principal

Is a party compensation payable in the appeal proceedings?

Decisão extraída

No party compensation is awarded.

Fundamentação extraída

Because the applicant is deemed to have lost the proceedings, § 33 para. 2 VRPG excludes a party compensation.

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