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Ra 2023/08/0066•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/08/0066
Ra 2023/08/0066Supremo Tribunal Administrativo14 de jul. de 2023
Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als damit der beim Bundesverwaltungsgericht bekämpfte Bescheid auch hinsichtlich der Vorschreibung eines Beitragszuschlags in Höhe von € 400,-- für die gesonderte Bearbeitung behoben wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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