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Ro 2022/01/0008•Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/01/0008
Ro 2022/01/0008Supremo Tribunal Administrativo25 de jul. de 2022
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
I. Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung der Beschwerde betreffend die Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten samt Entziehung der befristet erteilten Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter und die Abweisung des Antrags vom 9. Jänner 2020 auf Verlängerung der befristeten Aufenthaltsberechtigung sowie die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen richtet, zurückgewiesen.
II. Im Übrigen wird das Revisionsverfahren bis zur Entscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C663/21 über das mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Oktober 2021, EU 2021/0007 (Ra 2021/20/0246), vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ausgesetzt.
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