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Ra 2021/12/0063•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/12/0063
Ra 2021/12/0063Supremo Tribunal Administrativo18 de jul. de 2023
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4
Das angefochtene Erkenntnis wird im Übrigen (Abweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung der Dienstbehörde betreffend die Antragspunkte F 1. bis 4. und G) 1. bis 8.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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