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Ra 2021/01/0281•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/01/0281
Ra 2021/01/0281Supremo Tribunal Administrativo30 de mar. de 2022
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung der Beschwerde betreffend die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten richtet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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