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Ra 2020/19/0133•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/19/0133
Ra 2020/19/0133Supremo Tribunal Administrativo1 de out. de 2020
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung der Beschwerde in Bezug auf den Status des Asylberechtigten richtet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
In seinem übrigen Umfang wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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