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Ra 2020/11/0003•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/11/0003
Ra 2020/11/0003Supremo Tribunal Administrativo6 de jul. de 2022
Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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