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Ra 2019/19/0462•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0462
Ra 2019/19/0462Supremo Tribunal Administrativo6 de out. de 2020
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird hinsichtlich der Rückkehrentscheidung, der Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung und der Festlegung der Frist für die freiwillige Ausreise wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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