Ra 2016/21/0198•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0198
Ra 2016/21/0198Supremo Tribunal Administrativo20 de out. de 2016
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird im bekämpften Umfang (Spruchpunkt A.I.), und zwar soweit es die Erlassung einer Rückkehrentscheidung sowie die damit zusammenhängenden Aussprüche nach § 52 Abs. 9 FPG und nach § 55 FPG betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, und soweit es die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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