Ra 2016/09/0056•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0056
Ra 2016/09/0056Supremo Tribunal Administrativo6 de set. de 2016
Geldstrafe und Arreststrafe Erschwerende und mildernde Umstände Besondere Rechtsgebiete Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrecht AVG VStG VVG VwGG
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seines Ausspruchs über die Strafe und die Verfahrenskosten wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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