Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0039

Ra 2015/05/0039Supremo Tribunal Administrativo29 de set. de 2015

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Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

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Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2015

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen Spruchpunkt II. des angefochtenen Erkenntnisses (Zurückweisung einer Beschwerde) richtet, zurückgewiesen;

und II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen (im Umfang seines Spruchpunktes I.) wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Stadtgemeinde Gallneukirchen hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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