Ro 2014/06/0002•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0002
Ro 2014/06/0002Supremo Tribunal Administrativo22 de jan. de 2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung
Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Umwandlung des Grundsteuerkatasters in den Grenzkataster hinsichtlich des Grundstückes Nr. 242/4 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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