Ro 2014/05/0086•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0086
Ro 2014/05/0086Supremo Tribunal Administrativo29 de set. de 2016
Baubewilligung BauRallg6 Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet
1. ) Die Revision der Erstrevisionswerberin wird, soweit sie gegen den erstangefochtenen Bescheid erhoben wurde, als unbegründet abgewiesen.
Die Erstrevisionswerberin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von € 28,70 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. ) Der zweitangefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat den Revisionswerberinnen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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