2013/21/0138•Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0138
2013/21/0138Supremo Tribunal Administrativo19 de mar. de 2014
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm die Administrativbeschwerde abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben. Im Übrigen (also hinsichtlich des Fortsetzungsanspruchs gemäß § 83 Abs. 4 Fremdenpolizeigesetz 2005) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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