Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0605

2013/17/0605Supremo Tribunal Administrativo7 de mar. de 2014

Abrir fonte

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Texto completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0605

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.2014

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Beschwerde wird, soweit sich diese gegen die Abweisung der Berufung betreffend die Geräte 1 bis 5 und 9 bis 10 richtet, als unzulässig zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird der angefochtene Bescheid - nämlich hinsichtlich der Geräte 6 bis 8 - wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.