Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0517

2013/17/0517Supremo Tribunal Administrativo24 de fev. de 2014

Abrir fonte

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Texto completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0517

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, soweit damit die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Beschlagnahme von drei Glücksspielgeräten als unbegründet abgewiesen wurde.

Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.