2013/09/0138•Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0138
2013/09/0138Supremo Tribunal Administrativo17 de dez. de 2013
Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4 Begründung von Ermessensentscheidungen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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