projetos
2013/07/0227•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0227
2013/07/0227Supremo Tribunal Administrativo24 de mai. de 2016
Spruch und Begründung Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenbegehren der belangten Behörde wird zurückgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.